Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Vorsitzende des Kulturausschusses führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

 

 


Es erfolgt die Einführung und Verpflichtung der anwesenden sachkundigen Bürger durch den Ausschussvorsitzenden.