Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Hilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz in der geltenden Fassung (§ 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020) festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2021/22. Die Erstschrift dieser Niederschrift ist als Anlage beigefügt ist.

 

Die Erläuterung zur Vorlage erfolgt durch Frau Busch, Herrn Kortendiek und Frau Rockel.

 

Es erfolgt eine Information über geplante Neueröffnungen und Erweiterungen von Kindertageseinrichtungen sowie eine Einschätzung zum Platzangebot für das kommende Kindergartenjahr.

 

Herr Kortendiek erläutert das Verfahren der Verwaltung hinsichtlich der Prüfung der von den Eltern gewünschten Buchungsformen.

 

Im Unterausschuss „Jugendhilfeplanung“ sollen weitere perspektivische Entwicklungen besprochen werden.