Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen erklärt die Kommunalwahl, die Wahl des Bürgermeisters und die Wahl des Integrationsrates vom 13. September 2020 sowie die Stichwahl des Bürgermeisters vom 27. September 2020 für gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz NRW gegeben sind.