Sitzung: 16.02.2021 Ausschuss für Bauen und Verkehr
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 6
Vorlage: 12/0115
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Bergkamen spricht sich nach Auswertung des externen Gutachtens und aufgrund der
Kostensituation bzw. finanziellen Rahmenbedingungen gegen den Erhalt des
Schachtgerüstes Haus Aden in kommunaler Baulastträgerschaft aus.
Zu Beginn der
Erörterung des Tagesordnungspunktes stellt Herr Ulrich fest, dass es sich bei
dem Thema „Fördergerüst Haus Aden 2“ um ein Thema handelt, dass bereits im
Vorfeld der Sitzung in der Öffentlichkeit behandelt wurde. Bürgerbelange wurden
in der Vergangenheit stets ernst genommen. Zur endgültigen Entscheidungshilfe
zum Erhalt oder Abriss des Fördergerüstes Haus Aden 2 wurde deshalb im
Spätsommer 2020 ein objektives Gutachten in Auftrag gegeben, um insbesondere
auch die finanziellen Folgen einer möglichen Versetzung des Fördergerüstes
genau einschätzen zu können.
Im Folgenden stellt
Frau Reumke anhand der Präsentation das Ergebnis des Gutachtens vor; insbesondere werden die 5 verschiedenen
Standortvarianten und deren Eignung erläutert. Frau Reumke verweist außerdem
auf die Erklärung der RAG aus dem Jahre 2019, das Fördergerüst nicht erhalten
zu wollen.
Im Zuge der weiteren Diskussion im Gremium wird noch einmal die Emotionalität des Themas bekräftigt. Auf Anfrage von Herrn Schauerte teilt Frau Reumke mit, dass die RAG bereits für den Fall des Abrisses des Fördergerüstes erklärt hat, die Seilscheiben der Stadt Bergkamen kostenlos zur Verfügung zu stellen, die dann wiederum zur Erinnerung an die Bedeutung des Bergbaus in der Stadt Bergkamen genutzt werden könnten.