Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 6

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen spricht sich nach Auswertung des externen Gutachtens und aufgrund der Kostensituation bzw. finanziellen Rahmenbedingungen gegen den Erhalt des Schachtgerüstes Haus Aden in kommunaler Baulastträgerschaft aus.

 

 


Zu Beginn der Erörterung des Tagesordnungspunktes stellt Herr Ulrich fest, dass es sich bei dem Thema „Fördergerüst Haus Aden 2“ um ein Thema handelt, dass bereits im Vorfeld der Sitzung in der Öffentlichkeit behandelt wurde. Bürgerbelange wurden in der Vergangenheit stets ernst genommen. Zur endgültigen Entscheidungshilfe zum Erhalt oder Abriss des Fördergerüstes Haus Aden 2 wurde deshalb im Spätsommer 2020 ein objektives Gutachten in Auftrag gegeben, um insbesondere auch die finanziellen Folgen einer möglichen Versetzung des Fördergerüstes genau einschätzen zu können.

Im Folgenden stellt Frau Reumke anhand der Präsentation das Ergebnis des Gutachtens vor;  insbesondere werden die 5 verschiedenen Standortvarianten und deren Eignung erläutert. Frau Reumke verweist außerdem auf die Erklärung der RAG aus dem Jahre 2019, das Fördergerüst nicht erhalten zu wollen.

Im Zuge der weiteren Diskussion im Gremium wird noch einmal die Emotionalität des Themas bekräftigt. Auf Anfrage von Herrn Schauerte teilt Frau Reumke mit, dass die RAG bereits für den Fall des Abrisses des Fördergerüstes erklärt hat, die Seilscheiben der Stadt Bergkamen kostenlos zur Verfügung zu stellen, die dann wiederum zur Erinnerung an die Bedeutung des Bergbaus in der Stadt Bergkamen genutzt werden könnten.