Sitzung: 11.02.2021 Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1
Vorlage: 12/0070
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 3. Er beauftragt die Verwaltung diesen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.
Frau Reumke stellt anhand der Präsentation die aufgrund der
aktualisierten Lärmkartierung durchgeführte Fortschreibung des Lärmaktionsplans
mit dem Fazit vor, dass über den Lärmaktionsplan hinaus der Lärmschutz auf
allen Ebenen der Planung beachtet werden solle.
- Auf Nachfrage erläutert Frau Reumke, dass die Umstufungspläne in
ersten Gesprächen mit den heutigen Straßenbaulastträgern begonnen haben.
Inhalt der Gespräche war bisher die Bestimmung der konkreten
Straßenabschnitte, welche zukünftig herabgestuft werden sollen. Auch
müssen die baulichen Zustände der jeweiligen Straßen begutachtet werden.
Es gibt somit noch keine abschließende Verträge oder Planungen. Jedoch
wurden bereits erste Vorarbeiten geleistet. Als Beispiel dient hier der im
Jahr 2019 absolvierte Fußverkehrs-Check, welcher bereits erste
Maßnahmenvorschläge zu einer fußgängerfreundlichen Umgestaltung der
Jahnstraße hervorgebracht hat. Diese Erkenntnisse werden in zukünftige
Planungen einfließen.
- Herr Engelhardt stellt fest, dass die Fraktion BergAUF, aufgrund
der unzureichenden Maßnahmen des Lärmaktionsplans diesem nicht zustimmen
wird. Der LAP besitzt keinen größeren Mehrwert für die Stadt Bergkamen,
aufgrund der geringen Tragweite der dort formulierten Maßnahmen. Darüber
hinaus ist zu hinterfragen, dass lediglich Bundes- und Landesstraßen im
Rahmen des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden. Aufgrund der hohen Zahl
von Anliegern entlang der K16 sollten insbesondere Kreisstraßen zukünftig
im Lärmaktionsplan berücksichtigen werden.
Weiter führt er aus, dass gemäß des RdErl.
D. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 7.2.2008 (§ 4) auch „Ruhige Gebiete“ vor
einer Zunahme des Lärms zu schützen sind. Aktuelle Planungen und Bauvorhaben im
Bergkamener Stadtgebiet (bspw. L821n) stehen diesem Paragraph entgegen, da nach
Fertigstellung dieser Vorhaben sich die Lärmbelastung für vorher weniger
belastete Gebiete erhöht.
Des Weiteren stimmt er der Verwaltung zu,
die Stadt selbst stehe in der Verantwortung zukünftig die Minderung von
Lärmemissionen im Rahmen jeglicher Planvorhaben stärker zu gewichten.
- Frau Reumke teilt daraufhin mit, dass die Lärmkartierung auf der
Verkehrszählung des Jahres 2015 basiert, an welcher sich der Kreis Unna
als Straßenbaulastträger nicht beteiligt hat. Aus diesem Grund sind
notwendige Daten nicht vorhanden, sodass eine Lärmkartierung von
Kreisstraßen nicht erfolgen konnte.
Des Weiteren führt Sie aus, dass das
Schutzgut des Lärmaktionsplans die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse
ist. Aus diesem Grund werden Kleingartenanlagen nicht als „ruhige Gebiete“
definiert. Beim Neubau einer Bundes- oder Landesstraße ist der Nachweis zur
Berücksichtigung des Lärmschutzes im Planfeststellungsverfahren zu erbringen
bzw. Maßnahmen zur Reduzierung des entstehenden Verkehrslärm vorzusehen.
- Frau Kestermann kritisiert, dass der Lärmaktionsplan sich lediglich
auf die Lärmbelastung im Inneren der Wohnhäuser bezieht und die äußeren
privaten Anlagen vernachlässigt.
Obwohl eine Lärmminderung auf der
Kampstraße, Schulstraße und Jahnstraße mit der zukünftigen Fertigstellung der
L821n herbeigeführt wird, ist dies nur eine unzureichende Lösung, da somit
lediglich eine Verlagerung des Lärms stattfindet.
Die Stadt
Bergkamen soll im Rahmen zukünftiger Planungen das Thema Lärmschutz aktiv
vorantreiben.
Die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen wird dem Beschluss des Lärmaktionsplans zustimmen.
- Herr Pufke bewertet die Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus
der A1 und der Planungen zur L821n sowie zur L654 als zielführend.
Insbesondere mit der Fertigstellung der L821n wird es massive Verbesserung
im Bereich des Lärmschutzes geben.
Die CDU-Fraktion
wird dem Beschluss des Lärmaktionsplans zustimmen.
- Frau Eickhoff betont ebenfalls die Eigenverantwortung seitens der
Stadt zum Thema Lärmschutz. Dieses sollte weiterhin im Rahmen der
Bauleitplanung und Verkehrsplanung eine erhöhte Berücksichtigung finden.
Die SPD-Fraktion
wird dem Beschluss des Lärmaktionsplans zustimmen.
- Herr Engelhardt beschreibt ein Beispiel aus der Stadt Kamen. Diese
geht mit der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) auf der
Lünerer Straße als gutes Beispiel voran. Eine ähnliche Maßnahme oder ein
Verbot für den Schwerlastverkehr wäre auf der Schulstraße ebenfalls
sinnvoll.
Darüber hinaus kritisiert er das
Bundesimmissionsschutzgesetz, welches eine vorhandene Lärmbelastung auf der
Grundlage von Durchschnittswerten der vorhandenen Verkehrsstärke auf der
betroffenen Straße definiert. Dieses Vorgehen sollte zukünftig geändert werden.
- Bei Herrn Schulte hat die geringe Beteiligung von zwei
Privatpersonen am Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans für
Irritationen gesorgt. Hier sollte der Gesetzgeber die vorgesehene
Öffentlichkeitsarbeit zum Aufstellungsverfahren intensivieren. Eine
Verkehrsstärke von 4,5 Millionen Fahrzeugen jährlich auf der Werner Straße
verdeutlicht die Notwendigkeit einer politischen Diskussion zu diesem Thema.
- Herr Grziwotz bedankt sich für die Wortbeiträge und betont die Signifikanz des Themas und vermutet den Grund einer geringen öffentlichen Beteiligung beim geringen Bekanntheitsgrad des Lärmaktionsplans und des dafür gewählten Beteiligungsformats.