Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 3. Er beauftragt die Verwaltung diesen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.

 


Frau Reumke stellt anhand der Präsentation die aufgrund der aktualisierten Lärmkartierung durchgeführte Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit dem Fazit vor, dass über den Lärmaktionsplan hinaus der Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung beachtet werden solle.

 

  • Auf Nachfrage erläutert Frau Reumke, dass die Umstufungspläne in ersten Gesprächen mit den heutigen Straßenbaulastträgern begonnen haben. Inhalt der Gespräche war bisher die Bestimmung der konkreten Straßenabschnitte, welche zukünftig herabgestuft werden sollen. Auch müssen die baulichen Zustände der jeweiligen Straßen begutachtet werden. Es gibt somit noch keine abschließende Verträge oder Planungen. Jedoch wurden bereits erste Vorarbeiten geleistet. Als Beispiel dient hier der im Jahr 2019 absolvierte Fußverkehrs-Check, welcher bereits erste Maßnahmenvorschläge zu einer fußgängerfreundlichen Umgestaltung der Jahnstraße hervorgebracht hat. Diese Erkenntnisse werden in zukünftige Planungen einfließen.

 

  • Herr Engelhardt stellt fest, dass die Fraktion BergAUF, aufgrund der unzureichenden Maßnahmen des Lärmaktionsplans diesem nicht zustimmen wird. Der LAP besitzt keinen größeren Mehrwert für die Stadt Bergkamen, aufgrund der geringen Tragweite der dort formulierten Maßnahmen. Darüber hinaus ist zu hinterfragen, dass lediglich Bundes- und Landesstraßen im Rahmen des Lärmaktionsplans berücksichtigt werden. Aufgrund der hohen Zahl von Anliegern entlang der K16 sollten insbesondere Kreisstraßen zukünftig im Lärmaktionsplan berücksichtigen werden.

Weiter führt er aus, dass gemäß des RdErl. D. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - V-5 - 8820.4.1 vom 7.2.2008 (§ 4) auch „Ruhige Gebiete“ vor einer Zunahme des Lärms zu schützen sind. Aktuelle Planungen und Bauvorhaben im Bergkamener Stadtgebiet (bspw. L821n) stehen diesem Paragraph entgegen, da nach Fertigstellung dieser Vorhaben sich die Lärmbelastung für vorher weniger belastete Gebiete erhöht.

Des Weiteren stimmt er der Verwaltung zu, die Stadt selbst stehe in der Verantwortung zukünftig die Minderung von Lärmemissionen im Rahmen jeglicher Planvorhaben stärker zu gewichten.

 

  • Frau Reumke teilt daraufhin mit, dass die Lärmkartierung auf der Verkehrszählung des Jahres 2015 basiert, an welcher sich der Kreis Unna als Straßenbaulastträger nicht beteiligt hat. Aus diesem Grund sind notwendige Daten nicht vorhanden, sodass eine Lärmkartierung von Kreisstraßen nicht erfolgen konnte.

Des Weiteren führt Sie aus, dass das Schutzgut des Lärmaktionsplans die Gewährleistung gesunder Wohnverhältnisse ist. Aus diesem Grund werden Kleingartenanlagen nicht als „ruhige Gebiete“ definiert. Beim Neubau einer Bundes- oder Landesstraße ist der Nachweis zur Berücksichtigung des Lärmschutzes im Planfeststellungsverfahren zu erbringen bzw. Maßnahmen zur Reduzierung des entstehenden Verkehrslärm vorzusehen.

 

  • Frau Kestermann kritisiert, dass der Lärmaktionsplan sich lediglich auf die Lärmbelastung im Inneren der Wohnhäuser bezieht und die äußeren privaten Anlagen vernachlässigt.

Obwohl eine Lärmminderung auf der Kampstraße, Schulstraße und Jahnstraße mit der zukünftigen Fertigstellung der L821n herbeigeführt wird, ist dies nur eine unzureichende Lösung, da somit lediglich eine Verlagerung des Lärms stattfindet.

Die Stadt Bergkamen soll im Rahmen zukünftiger Planungen das Thema Lärmschutz aktiv vorantreiben.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird dem Beschluss des Lärmaktionsplans zustimmen.

 

  • Herr Pufke bewertet die Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen des Ausbaus der A1 und der Planungen zur L821n sowie zur L654 als zielführend. Insbesondere mit der Fertigstellung der L821n wird es massive Verbesserung im Bereich des Lärmschutzes geben.

Die CDU-Fraktion wird dem Beschluss des Lärmaktionsplans zustimmen.

 

  • Frau Eickhoff betont ebenfalls die Eigenverantwortung seitens der Stadt zum Thema Lärmschutz. Dieses sollte weiterhin im Rahmen der Bauleitplanung und Verkehrsplanung eine erhöhte Berücksichtigung finden.

Die SPD-Fraktion wird dem Beschluss des Lärmaktionsplans zustimmen.

 

  • Herr Engelhardt beschreibt ein Beispiel aus der Stadt Kamen. Diese geht mit der nächtlichen Geschwindigkeitsreduzierung (Tempo 30) auf der Lünerer Straße als gutes Beispiel voran. Eine ähnliche Maßnahme oder ein Verbot für den Schwerlastverkehr wäre auf der Schulstraße ebenfalls sinnvoll.

Darüber hinaus kritisiert er das Bundesimmissionsschutzgesetz, welches eine vorhandene Lärmbelastung auf der Grundlage von Durchschnittswerten der vorhandenen Verkehrsstärke auf der betroffenen Straße definiert. Dieses Vorgehen sollte zukünftig geändert werden.

 

  • Bei Herrn Schulte hat die geringe Beteiligung von zwei Privatpersonen am Aufstellungsverfahren des Lärmaktionsplans für Irritationen gesorgt. Hier sollte der Gesetzgeber die vorgesehene Öffentlichkeitsarbeit zum Aufstellungsverfahren intensivieren. Eine Verkehrsstärke von 4,5 Millionen Fahrzeugen jährlich auf der Werner Straße verdeutlicht die Notwendigkeit einer politischen Diskussion zu diesem Thema.

 

  • Herr Grziwotz bedankt sich für die Wortbeiträge und betont die Signifikanz des Themas und vermutet den Grund einer geringen öffentlichen Beteiligung beim geringen Bekanntheitsgrad des Lärmaktionsplans und des dafür gewählten Beteiligungsformats.