Sitzung: 09.02.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7
Vorlage: 12/0103
Beschluss:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt-
und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs „Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen“ ein Verhandlungsverfahren für Planungsleistungen nach der Vergabeordnung (VgV) durchzuführen.
Frau Reumke
erklärt anhand der Präsentation die Gründe für den Beschluss. Aufgrund der
Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bergkaen sei es
notwendig, vorab die Verwaltung zu beauftragen, mit den Preisträgern des
Realisierungswettbewerbs “Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen” ein Vergabeverfahren
für Planungsleistungen nach der Vergabeordnung (VgV) durchzuführen. Die
rechtliche Beratung des Vergabeverfahrens wurde an Wolter Hoppenberg aus Hamm
vergeben.
Auf Nachfrage
erläutert Frau Reumke, dass es sich bei dem in der Beschlussvorlage der zur
kenntnisnehmenden Aufträge aus Februar 2021 bei dem Auftrag
„Verhandlungsverfahren mit Preisträgern des Planungswettbewerbes“ an Wolter
Hoppenberg um die rechtliche Beratung und nicht um das Verhandlungsverfahren an
sich handle .
Herr Heinzel fragt an, warum die Entscheidung
nicht in der Ratssitzung am 18. März getroffen werden könne, da dieser Termin
zeitlich nach der Jury-Sitzung liege. Darüber hinaus äußert er, dass die zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur ein Bruchteil von dem seien, was
benötigt werde. Er fragt nach verbindlichen Zusagen für Fördermittel.
Frau Reumke teilt
daraufhin mit, dass auch in der Ratssitzung am 18. März keine weiteren
Informationen preisgegeben werden könne, da die Jury lediglich dich Preisträger
festlege. Im Anschluss sei zwingend mit mehreren Preisträgern das
Verhandlungsverfahren durchzuführen. Die Eigenmittel seien im Haushalt
eingestellt. Die großen Grundmaßnahmen werden im Bergrecht errichtet und die
Kosten seien von der RAG AG zu übernehmen. Da die Flächen später nicht in das
Eigentum der Stadt Bergkamen übergehen werden, trage nicht die Stadt, sondern
der RVR die Unterhaltungskosten.
Des Weiteren berichtet sie, dass die
Ministerin Scharrenbach die Städte aufgefordert habe, Förderanträge für das
kommende Jahr zu stellen. Da Förderanträge lediglich für umsetzungsreife
Maßnahmen bewilligt werden, können die Förderanträge erst nach Vorlage der
Wettbewerbsergebnisse beantragt werden. Aus diesem Grund gebe es bislang noch
keine weiteren verbindlichen Förderzusagen. Um die Zeitschiene für die Antragstellung
von Fördermaßnahmen einzuhalten, sei es jedoch notwendig, den Beschluss zu
fassen.
Auf Nachfrage der Frau Schewior antwortet Frau
Reumke, dass die Entscheidung über die Gestaltung an die Jury abgegeben wurde.
Im Anschluss finde das Verhandlungsverfahren statt, welches nach reinem
Vergaberecht durchgeführt werde.
Auf Nachfrage
teilt sie mit, dass die Förderung des Projektes bei der Auslobung des
Wettbewerbes formuliert wurde. Würden die Wettbewerbsteilnehmer nicht
förderfähige Maßnahmen planen, so würden die Vorprüfer auf das finanzielle
Risiko aufmerksam machen.
Aufgrund der Komplexität des Verhandlungsverfahrens sei die Beauftragung einer rechtlichen Beratung unerlässlich.