Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 7

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beauftragt die Verwaltung mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs „Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen“ ein Verhandlungsverfahren für Planungsleistungen nach der Vergabeordnung (VgV) durchzuführen.

 


Frau Reumke erklärt anhand der Präsentation die Gründe für den Beschluss. Aufgrund der Änderung der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Bergkaen sei es notwendig, vorab die Verwaltung zu beauftragen, mit den Preisträgern des Realisierungswettbewerbs “Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen” ein Vergabeverfahren für Planungsleistungen nach der Vergabeordnung (VgV) durchzuführen. Die rechtliche Beratung des Vergabeverfahrens wurde an Wolter Hoppenberg aus Hamm vergeben. 

Auf Nachfrage erläutert Frau Reumke, dass es sich bei dem in der Beschlussvorlage der zur kenntnisnehmenden Aufträge aus Februar 2021 bei dem Auftrag „Verhandlungsverfahren mit Preisträgern des Planungswettbewerbes“ an Wolter Hoppenberg um die rechtliche Beratung und nicht um das Verhandlungsverfahren an sich handle .

Herr Heinzel fragt an, warum die Entscheidung nicht in der Ratssitzung am 18. März getroffen werden könne, da dieser Termin zeitlich nach der Jury-Sitzung liege. Darüber hinaus äußert er, dass die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel nur ein Bruchteil von dem seien, was benötigt werde. Er fragt nach verbindlichen Zusagen für Fördermittel. 

Frau Reumke teilt daraufhin mit, dass auch in der Ratssitzung am 18. März keine weiteren Informationen preisgegeben werden könne, da die Jury lediglich dich Preisträger festlege. Im Anschluss sei zwingend mit mehreren Preisträgern das Verhandlungsverfahren durchzuführen. Die Eigenmittel seien im Haushalt eingestellt. Die großen Grundmaßnahmen werden im Bergrecht errichtet und die Kosten seien von der RAG AG zu übernehmen. Da die Flächen später nicht in das Eigentum der Stadt Bergkamen übergehen werden, trage nicht die Stadt, sondern der RVR die Unterhaltungskosten.

Des Weiteren berichtet sie, dass die Ministerin Scharrenbach die Städte aufgefordert habe, Förderanträge für das kommende Jahr zu stellen. Da Förderanträge lediglich für umsetzungsreife Maßnahmen bewilligt werden, können die Förderanträge erst nach Vorlage der Wettbewerbsergebnisse beantragt werden. Aus diesem Grund gebe es bislang noch keine weiteren verbindlichen Förderzusagen. Um die Zeitschiene für die Antragstellung von Fördermaßnahmen einzuhalten, sei es jedoch notwendig, den Beschluss zu fassen.

Auf Nachfrage der Frau Schewior antwortet Frau Reumke, dass die Entscheidung über die Gestaltung an die Jury abgegeben wurde. Im Anschluss finde das Verhandlungsverfahren statt, welches nach reinem Vergaberecht durchgeführt werde. 

Auf Nachfrage teilt sie mit, dass die Förderung des Projektes bei der Auslobung des Wettbewerbes formuliert wurde. Würden die Wettbewerbsteilnehmer nicht förderfähige Maßnahmen planen, so würden die Vorprüfer auf das finanzielle Risiko aufmerksam machen. 

Aufgrund der Komplexität des Verhandlungsverfahrens sei die Beauftragung einer rechtlichen Beratung unerlässlich.