Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 3. Er beauftragt die Verwaltung diesen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.

 


Frau Reumke stellt anhand der Präsentation die aufgrund der aktualisierten Lärmkartierung durchgeführte Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit dem Fazit vor, dass über den Lärmaktionsplan hinaus der Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung beachtet werden solle. 

Herr Grziwotz empfindet die Maßnahmen als unzureichend und schlägt eine nächtliche Temporeduzierung auf 30 km/h an der Werner Str., dem Ostenhellweg und dem Westenhellweg vor. Frau Reumke spricht sich dagegen aus, da die im Lärmaktionsplan vorgegebenen Auslösewerte zugrunde gelegt werden und nur dort Maßnahmen rechtlich durchsetzbar seien, wo diese überschritten sind.  

Die Fraktionen regen an, dass die Stadt Bergkamen die möglichen Maßnahmen des Lärmschutzes in den Bereichen umsetzen solle, der in ihrem Verantwortungsbereich liege. In diesem Zusammenhang werden als Beispiel die potentiellen Maßnahmen an den durch die L821n zu entlastenden Straßen benannt.  

Frau Schewior kritisiert die Messmethode. Darüber hinaus schlägt sie die Umsetzung temporärer Maßnahmen bis zur Fertigstellung der L821n vor.  

Frau Kestermann kritisiert, dass Lärmschutzmaßnahmen für Häuser allein nicht ausreichen und bittet um Eruierung von Lärmminderungsmöglichkeiten, die die Stadt Bergkamen selbst umsetzen könne. 

Frau Reumke bestätigt, dass im Lärmaktionsplan eine generalisierende Rechenmethode zugrunde gelegt werde. Ein Vorschlag der Verwaltung sei es, den Lärmschutz auf unterschiedlichen Ebenen in Eigenverantwortung über Ratsbeschlüsse umzusetzen, wie beispielsweise die Realisierung möglicher Maßnahmen an Gemeindestraßen.

Herr Grziwotz bittet aufgrund von Beschwerden um Überprüfung einer möglichen Lärmbelästigung beim Schießzentrum in Bergkamen-Overberge.