Sitzung: 09.02.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Enthaltungen: 2
Vorlage: 12/0070
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den von der Verwaltung vorgelegten Lärmaktionsplan Stufe 3. Er beauftragt die Verwaltung diesen gemäß der EU-Umgebungslärmrichtlinie an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen zu melden.
Frau Reumke stellt
anhand der Präsentation die aufgrund der aktualisierten Lärmkartierung
durchgeführte Fortschreibung des Lärmaktionsplans mit dem Fazit vor, dass über
den Lärmaktionsplan hinaus der Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung beachtet
werden solle.
Herr Grziwotz
empfindet die Maßnahmen als unzureichend und schlägt eine nächtliche
Temporeduzierung auf 30 km/h an der Werner Str., dem Ostenhellweg und dem
Westenhellweg vor. Frau Reumke spricht sich dagegen aus, da die im
Lärmaktionsplan vorgegebenen Auslösewerte zugrunde gelegt werden und nur dort
Maßnahmen rechtlich durchsetzbar seien, wo diese überschritten
sind.
Die Fraktionen
regen an, dass die Stadt Bergkamen die möglichen Maßnahmen des Lärmschutzes in
den Bereichen umsetzen solle, der in ihrem Verantwortungsbereich liege. In
diesem Zusammenhang werden als Beispiel die potentiellen Maßnahmen an den durch
die L821n zu entlastenden Straßen benannt.
Frau Schewior
kritisiert die Messmethode. Darüber hinaus schlägt sie die Umsetzung temporärer
Maßnahmen bis zur Fertigstellung der L821n vor.
Frau Kestermann
kritisiert, dass Lärmschutzmaßnahmen für Häuser allein nicht ausreichen und
bittet um Eruierung von Lärmminderungsmöglichkeiten, die die Stadt Bergkamen
selbst umsetzen könne.
Frau Reumke
bestätigt, dass im Lärmaktionsplan eine generalisierende Rechenmethode zugrunde
gelegt werde. Ein Vorschlag der Verwaltung sei es, den Lärmschutz auf
unterschiedlichen Ebenen in Eigenverantwortung über Ratsbeschlüsse umzusetzen,
wie beispielsweise die Realisierung möglicher Maßnahmen an Gemeindestraßen.
Herr Grziwotz bittet aufgrund von Beschwerden um Überprüfung einer möglichen Lärmbelästigung beim Schießzentrum in Bergkamen-Overberge.