Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Vorsitzende des Ausschusses für Schule, Sport und Weiterbildung führt die sachkundigen Bürger gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW.1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV.NRW, S. 916) in Verbindung mit § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW, in ihre Ämter ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben.