Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 04.11.2020, unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 13.09.2020 im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher:

 

1.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Mitte                                                         Franz Herdring

2.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Heil                                                             Dirk Slotta

3.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Oberaden                                Michael Jürgens

4.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Overberge                                               Rainer Bartkowiak

5.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Rünthe                                                      Klaus Kuhlmann

6.                   Gemeindebezirk
Bergkamen-Weddinghofen                                      Rüdiger Hoffmann

 

Die Ortsvorsteher sind für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.

 

 

Bürgermeister Schäfer vereidigt die gewählten Ortsvorsteher.