Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt gemäß § 39 Abs. 6 und 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zurzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 3 der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen vom 04.11.2020, unter Berücksichtigung des bei der Wahl des Rates am 13.09.2020 im jeweiligen Gemeindebezirk erzielten Stimmverhältnisses für die Dauer der Wahlzeit folgende Ortsvorsteherinnen/Ortsvorsteher:
1.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Mitte Franz
Herdring
2.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Heil Dirk
Slotta
3.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Oberaden Michael
Jürgens
4.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Overberge Rainer
Bartkowiak
5.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Rünthe Klaus
Kuhlmann
6.
Gemeindebezirk
Bergkamen-Weddinghofen Rüdiger
Hoffmann
Die Ortsvorsteher sind für das Gebiet ihrer Ortschaft mit der Erledigung bestimmter Geschäfte der laufenden Verwaltung zu beauftragen und zu Ehrenbeamten zu ernennen. Die Gewählten nehmen die Wahl an.
Bürgermeister Schäfer vereidigt die gewählten Ortsvorsteher.