Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) ab dem 01.01.2021 so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Eine redaktionelle Änderung muss in der Sachdarstellung auf Seit 3 eingearbeitet werden. Unter 2. muss Anlage 3 in Anlage 4 abgeändert werden.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann fragt an, warum die Straße „In den Hofwiesen“ nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt ist.

 

Die Frage wird in der Niederschrift beantwortet.

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die Straße "In den Hofwiesen" in Bergkamen-Oberaden ist (noch) nicht im Straßenverzeichnis zur Straßenreinigungssatzung aufgenommen, da die öffentliche Widmung noch nicht erfolgt ist (Stand: 19.11.2020).

 

Nach öffentlicher Widmung erfolgt die Aufnahme in das Straßenverzeichnis mit der Klassifizierung "Anliegerstraße" - Straßenreinigung und Winterdienst durch die Anlieger, keine Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.