Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Neufassung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) ab dem 01.01.2021 so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Eine redaktionelle
Änderung muss in der Sachdarstellung auf Seit 3 eingearbeitet werden. Unter 2.
muss Anlage 3 in Anlage 4 abgeändert werden.
Bündnis 90/Die
Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann fragt an, warum die Straße „In den
Hofwiesen“ nicht im Straßenverzeichnis aufgeführt ist.
Die Frage wird in
der Niederschrift beantwortet.
Antwort der
Verwaltung:
Die Straße "In den
Hofwiesen" in Bergkamen-Oberaden ist (noch) nicht im Straßenverzeichnis
zur Straßenreinigungssatzung aufgenommen, da die öffentliche Widmung noch nicht
erfolgt ist (Stand: 19.11.2020).
Nach öffentlicher Widmung
erfolgt die Aufnahme in das Straßenverzeichnis mit der Klassifizierung
"Anliegerstraße" - Straßenreinigung und Winterdienst durch die
Anlieger, keine Erhebung von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren.