Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 


Der CDU-Fraktionsvorsitzende Heinzel weist daraufhin, dass die Zusatzleistungen für ein sauberes Stadtbild in Höhe von 60.850 € ebenfalls vom Gebührenzahler mit gezahlt wird.