Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

1.         Der Rat der Stadt Bergkamen bestellt gem. § 108a Abs. 3 GO NRW aus der anliegenden gewählten Vorschlagliste der Beschäftigten der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH die Arbeitnehmer gem. den laufenden Nummern 1-4 in den Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen.

 

2.         Für den Fall des Ausscheidens eines bestellten Arbeitnehmervertreters aus dem Aufsichtsrat der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen bestellt der Rat der Stadt Bergkamen bereits jetzt gem. § 108a Abs. 8 GO NRW aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der gewählten Vorschlagliste als Nachfolger die Arbeitnehmer­vertreter gem. den laufenden Nummern 5-13 in der Reihenfolge der am meisten erhaltenen Stimmen.

 

3.                   Der Geschäftsführer der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen wird beauftragt, die für den Aufsichtsrat bestellten Arbeitnehmervertreter über ihre Wahl zu informieren.