Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von Restabfall gemäß § 5 Abs. 1 sowie die Gebühr bzw. den Höchstsatz der Vorausleistung für die Beseitigung von organischen Abfällen gemäß § 5 Abs. 2 so festzusetzen, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt ist.

 

 


 

Ausschussmitglied Eder erfragt den Grund für den Erlösrückgang in dem Bereich Papier/Pappe/Kartonagen (PPK). Der Betriebsleiter des EBB Herr Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters erläutert, dass es hier um einen externen Faktor handelt, den der EBB nicht beeinflussen kann. Die Papiererlöse erreichten zu früheren Zeiten bis zu 140,00 €/to. , während aktuell nur noch Marktpreise von 10,78 €/to. zu realisieren sind. Dies ist vor allem durch den Einbruch des chinesischen Marktes bedingt. Unter Umständen können in der Zukunft aufgrund steigender Nachfrage wieder höhere Erlöse erzielt werden. Des Weiteren ergaben sich auch Mengenreduzierungen gegenüber der Kalkulation.

 

Ausschussmitglied Engelhardt erfragt den Grund für die Erhöhung der Restmüllgebühren, obwohl es eine Überdeckung von 101,42% beim Restmüll gegeben hat. Der Betriebsleiter des EBB Herr Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters erklärt dies anhand der gestiegenen Umlage des Kreises Unna und Mengenmehrung für den Restabfallbereich.