Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 4. Änderungssatzung vom ……….zur Gebührensatzung vom 16.12.2016 zur Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Bergkamen vom 16.12.2016, so wie sie als Anlage 1 beigefügt ist.

 


 

Der Ausschussvorsitzende Weirich weist darauf hin, dass die Lippeverbandsumlage gestiegen, während der kalkulatorische Zins von 5,50% auf 4,90% gesunken ist. Der kalkulatorische Zins liegt somit auch unter der GPA-Empfehlung von 5,42%.

 

Des Weiteren erklärt Herr Weirich weiter, dass es zu diesem Tagesordnungspunkt einen Antrag der CDU-Fraktion vorliegt. Ausschussmitglied Heinzel erklärt, das die Grundidee der CDU-Fraktion eine Senkung der Eigenkapitalverzinsung des Stadtbetriebes Entwässerung Bergkamen auf 4,00% ist.

 

Der Ausschussvorsitzende Weirich verweist auf eine Übersicht der kalkulatorischen Zinssätze im Kreis Unna und erläutert, dass die Stadt Bergkamen im interkommunalen Vergleich einen geringen kalkulatorischen Zins berücksichtigt. Die Übersicht über die kalkulatorischen Zinssätze im Kreis Unna ist der Erstschrift der Niederschrift beigefügt.

 

Der Betriebsleiter des SEB Herr Ulrich erklärt, dass die Verwaltung nicht den Focus auf die GPA-Empfehlung von 5,42% bzw. eines darüber hinaus möglichen 0,5%-Sicherheitszuschlages (5,92%) setzt. Die Verwaltung hat sich bewusst Gedanken über eine angemessene Eigenkapitalverzinsung gemacht. Mit dem kalkulatorischen Zinssatz von 4,90% wurde die optimale Schnittstelle gefunden zwischen der wichtigen Aufgabe der Erhaltung bzw. Refinanzierung des Kanalvermögens und der Entlastung des Gebührenzahlers. Ausschussmitglied Riller bekräftigt, dass es sich die städtische Verwaltung bei der Entscheidungsfindung für den kalkulatorischen Zinssatz nicht einfach macht. Ansonsten wäre die simple Anwendung der GPA-Empfehlung zum Tragen gekommen.

 

Ausschussmitglied Wehmann erklärt, dass die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die hohen Eigenkapitalverzinsungen immer mitgetragen haben, da sich im Laufe der letzten Jahre der kalkulatorische Zinssatz kontinuierlich reduziert hat. Der Ausschussvorsitzende Weirich zeigt aber auf, dass sich die durchschnittlichen Zinsen von Anleihen der öffentlichen Hand seit 2007 stetig reduziert haben. Es sollte aber bedacht werden, dass in dem Zeitraum von 1970 bis 1992 die durchschnittlichen Zinsen der Anleihen zwischen 8% - 10% gelegen haben.

 

Der Antrag der CDU-Fraktion erhält im Betriebsausschuss 5 Ja-Stimmen und 13 Nein-Stimmen. Der Antrag ist somit abgelehnt.