Sitzung: 24.09.2020 Rat der Stadt Bergkamen
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 5
Vorlage: 11/2005
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB zum Zwecke der Realisierung einer Wohnbebauung für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt
- im Norden durch die südliche Seite des
Fußweges südlich der Grundstücke Stormstraße Nr. 49 bis 33 und die
südliche Grenze der Grundstücke Heinrich-Lersch-Straße Nr. 34 und 29,
- im Osten durch die westliche Grenze der
Grundstücke Jahnstraße Nr. 71 bis 61, durch die südliche Grenze des
Grundstücks Jahnstraße Nr. 61, durch die westliche Seite der Jahnstraße
zwischen den Grundstücken Jahnstraße Nr. 61 und 59, durch die nördliche
und westliche Grenze des Grundstücks Jahnstraße Nr. 59 und dem Verlauf der
Grenze folgend über das Flurstück 525 bis zur nordöstlichen Ecke des
Grundstücks Jahnstraße 57 und von dort durch die westliche Grenze der
Grundstücke Jahnstraße Nr. 57 bis 55a,
- im Süden durch die Nordseite der
Jahnstraße von der südöstlichen Ecke des Grundstücks Jahnstraße Nr. 55a
bis zur Westseite der Hermann-Stehr-Straße und
- im Westen durch die Westseite der
Hermann-Stehr-Straße bis zur südöstlichen Ecke des Grundstücks
Hermann-Stehr-Straße 28 und von dort durch die südöstliche Grenze der
Grundstücke Hermann-Stehr-Straße 28 und 30.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einwöchigen Bereitstellung der Planunterlagen im Internet sowie einem parallelen Aushang im Rathaus unter Beachtung der geltenden Zugangsregeln durchzuführen, jeweils mit Möglichkeit zur digitalen bzw. analogen Stellungnahme.
Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Bündnis 90/Die Grünen-Stadtverordneter Grziwotz bemängelt, dass die Planungen den Bedarf an barrierefreiem und sozialem Wohnungsbau nicht berücksichtigen. Zudem kritisiert er das vorgesehene beschleunigte Verfahren, da hierdurch Umweltaspekt zu wenig berücksichtigt werden. Die Entwässerung des Gebietes soll in Richtung des Pumpwerkes erfolgen, in das auch die L 821n entwässert wird.
SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer erklärt die Zustimmung seiner Fraktion. Die Barrierefreiheit und die Verkehrsanbindung sind aber noch näher zu betrachten, ebenso wie die Verteilung der Grünflächen. Da man erst am Anfang des Verfahrens ist, sind Veränderungen jederzeit möglich.
CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel begrüßt die Planungen, da die Bürger immer wieder nach dem Baubeginn fragen. Er mahnt an, die Parkplatzsituation nicht zu unterschätzen. Er wundert sich über das vorgeschlagene beschleunigte Verfahren, da insbesondere durch die Mehrheitsfraktion erst vor kurzem der Klimanotstand ausgerufen worden ist. Dieser Kritik schließt sich Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann an.
FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander möchte den Bereich für alle Bevölkerungsgruppen entwickeln. Daher müssen auch altersgerechte Mietwohnungen geschaffen werden.
BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior schließt sich den Argumenten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an.
Erster Beirgeordneter Dr.-Ing. Peters betont, dass man erst am Beginn des Verfahrens ist und ausreichend Chancen zu Veränderungen hat. Der neue Rat hat die Planungs- und Entscheidungshoheit. Das beschleunigte Verfahren steht nicht im Widerspruch zum Klimaschutz, da dieser sehr ernst genommen wird.