Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. OA 125 „Jahnstraße / Hermann-Stehr-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren der Innenentwicklung nach § 13a BauGB  zum Zwecke der Realisierung einer Wohnbebauung für den in der Anlage 1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt

 

  • im Norden durch die südliche Seite des Fußweges südlich der Grundstücke Stormstraße Nr. 49 bis 33 und die südliche Grenze der Grundstücke Heinrich-Lersch-Straße Nr. 34 und 29,
  • im Osten durch die westliche Grenze der Grundstücke Jahnstraße Nr. 71 bis 61, durch die südliche Grenze des Grundstücks Jahnstraße Nr. 61, durch die westliche Seite der Jahnstraße zwischen den Grundstücken Jahnstraße Nr. 61 und 59, durch die nördliche und westliche Grenze des Grundstücks Jahnstraße Nr. 59 und dem Verlauf der Grenze folgend über das Flurstück 525 bis zur nordöstlichen Ecke des Grundstücks Jahnstraße 57 und von dort durch die westliche Grenze der Grundstücke Jahnstraße Nr. 57 bis 55a,
  • im Süden durch die Nordseite der Jahnstraße von der südöstlichen Ecke des Grundstücks Jahnstraße Nr. 55a bis zur Westseite der Hermann-Stehr-Straße und
  • im Westen durch die Westseite der Hermann-Stehr-Straße bis zur südöstlichen Ecke des Grundstücks Hermann-Stehr-Straße 28 und von dort durch die südöstliche Grenze der Grundstücke Hermann-Stehr-Straße 28 und 30.

 

2.       Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer einwöchigen Bereitstellung der Planunterlagen im Internet sowie einem parallelen Aushang im Rathaus unter Beachtung der geltenden Zugangsregeln durchzuführen, jeweils mit Möglichkeit zur digitalen bzw. analogen Stellungnahme.

 

Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 

 


Herr Reichling nimmt Bezug auf den städtebaulichen Rahmenplan, der in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 15.09.2020 dort vorgestellt wurde und erläutert die nächsten, in der Vorlage erläuterten Verfahrensschritte.

Herr Grziwotz ist mit der geplanten Bebauung nicht zufrieden; er sieht vorrangig die Interessen der beta Baulandentwicklungsgesellschaft mbH vertreten. Er bemängelt an der Planung zu wenig berücksichtigtes barrierefreies Wohnen, ferner sieht er keinen Bedarf durch Wohnraummangel. Außerdem sieht Herr Grziwotz keinen Grund für ein beschleunigtes Bebauungsplanverfahren. Weiterhin fordert er eine Prüfung hinsichtlich der möglichen Umweltauswirkungen durch die Bebauung. Herr Grziwotz bezweifelt auch die Leistungsfähigkeit des Kuhbach-Pumpwerkes hinsichtlich der Entwässerung.

Dem entgegnet Herr Reichling u.a., dass die Berücksichtigung des Klimaschutzes selbstverständlich ist, insbesondere hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben. Die Anregung zum barrierefreien Bauen und Wohnen nimmt Herr Reichling gerne auf.

Herr Strunk weist auf die zu berücksichtigende Größe der Stellplatzanlagen hinsichtlich möglicher Feuerwehreinsätze hin.

Diesbezüglich erinnert Herr Reichling an die Möglichkeit einer kommunalen Stellplatzsatzung zur grundsätzlichen stadtweiten Regelung dieses Themas.

Herr Schulte erklärt die volle Zustimmung der SPD-Mitglieder des Ausschusses zum geplanten Bebauungsplanverfahren.

Frau Schewior fragt nach der Anzahl der geplanten Wohnungen und wird auf die Präsentationen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung verwiesen. Außerdem wünscht sie sich für die Bebauung mit Mehrfamilienhäusern eine ruhigere Lage im Baugebiet. Sie befürchtet die geplante Bebauung entlang der Jahnstraße werde gleichzeitig als Schallschutz für die Eigenheimbebauung genutzt.

Herr Reichling weist bei einer Bebauung im nördlicheren Bereich des Baugebietes mit Mehrfamilienhäusern auf das damit verbundene erhöhte Verkehrs- und Lärmaufkommen hin.