Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadt Bergkamen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz/KiBiz,

 

-       Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz/KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 13 ff. Kinderbildungsgesetz/KiBiz,

 

-       Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW/SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich und Sekundarstufe I“ (Bereinigte amtliche Sammlung von Schulvorschriften des Landes NRW/BASS 12-63 Nr. 2)

 

für die Monate Juni und Juli 2020 jeweils zur Hälfte aus.

 


Beigeordnete Busch berichtet, dass bezüglich der Möglichkeit der Reduzierung der Elternbeiträge im Bereich der außerunterrichtlichen Betreuungsangebote das Landeskabinett am 23.06.2020 eine Entscheidung herbeigeführt haben soll, wonach für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote nun wohl doch die im April und Mai praktizierte Lösung fortgeschrieben wird, nach der die Elternbeiträge vollständig entfallen können und das Land den Einnahmeausfall zur Hälfte kompensiert. Da aber noch keine verbindliche schriftliche Regelung vorliegt, muss hier dann ggf. mit einer Dringlichkeitsentscheidung gearbeitet werden.