Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen
schließt sich der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 15.06.2020 an und
stimmt zu, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW
beschließen:
Unmittelbare
Beteiligung
a)
die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) beteiligt
sich an der Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG (TWS) (oder eine ähnliche
Firmierung) in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer
Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 3,5 Mio. €. Soweit der Betrag der Einlage
nicht ausgeschöpft ist, kann die GSW in dieser Höhe für einen vorübergehenden
Zeitraum auch ein Gesellschafterdarlehen ausreichen oder eine
Haftungsübernahmeerklärung (z. B. Bürgschaft, Garantie) zur Absicherung z. B.
einer Fremdfinanzierung abgeben. Mit der vorstehen-den Beteiligung zwingend
verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der TWS zu 100 % gehaltenen
Komplementärgesellschaft Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH (oder einer
ähnlichen Firmierung) mit einem Stammkapital von 25.000,- €;
b)
dass die TWS ihrerseits bis Ende 2030 weiteren Gesellschaften beitritt oder
weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen
Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage des
Gesellschaftsvertrages der TWS in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten
Fassung festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen, der diesem Beschluss in
Anlage 1 beigefügt ist. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen
durch die TWS werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der GSW begründet.
Einer Veräußerung dieser Unternehmen/Beteiligungen wird nach Maßgabe des
Gesellschaftsvertrages der TWS in seiner dieser Beschlussvor-lage beigefügten
Fassung zugestimmt. Hiermit entfällt dann auch die entsprechende mittelbare
Beteiligung der GSW;
c)
die Entsendung der Geschäftsführung der GSW in die Gesellschafterversammlung
der TWS. Der Geschäftsführer wird bestimmt, die Rechte und Pflichten aus der
Beteiligung der GSW an der TWS wahrzunehmen;
d)
den Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser
Beteiligung bzw. Veräußerung erforderlich sind und werden;
Mittelbare
Beteiligung
e) die GSW beteiligt sich mittelbar über die Trianel GmbH
(Trianel), an der die GSW mit einem Anteil in Höhe von zurzeit 0,83 % beteiligt
ist, an der TWS. Die Trianel beabsichtigt, eine unmittelbare Beteiligung als
Kommanditist an der TWS mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu 3 Mio. €.
Für die GSW entspricht dies einer mittelbaren Beteiligung an der TWS in Höhe
von bis zu 24.900,- €. Mit der vorstehenden Beteiligung zwingend verbunden ist
die mittelbare Beteiligung über die Trianel an der von der TWS zu 100%
gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH
(oder einer ähnlichen Firmierung) mit einem Stammkapital von 25.000,- €.
f) dass über die mittelbare Beteiligung der GSW über die
Trianel die TWS ihrerseits bis Ende 2030 weiteren Gesellschaften beitritt oder
weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen
Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage des
Gesellschaftsvertrages der TWS in seiner dieser Beschluss-vorlage beigefügten
Fassung festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen, der diesem Beschluss in
Anlage 1 beigefügt ist. Einer Veräußerung dieser Unternehmen/Beteiligungen wird
nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der TWS in seiner dieser
Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt. Hiermit entfällt dann auch die
entsprechende mittelbare Beteiligung der GSW über die Trianel;
g) den Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge,
die im Rahmen dieser mittel-baren Beteiligung über die Trianel erforderlich
sind und werden.
2. Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle zur Umsetzung der vorstehenden Beschlüsse erforderlichen Maßnahmen und Rechtshandlungen vorzunehmen.