Beschluss:
Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt den vom Kämmerer aufgestellten und vom Bürgermeister bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und verweist ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW.