Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt mit Wirkung zum 01.07.2020:

 

1.       Die Bestellung des Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters nebenamtlich zum Betriebsleiter durch Ratsbeschluss vom 03.04.2014 aufzuheben.

2.       Den Beigeordneten und Stadtkämmerer Marc Alexander Ulrich nebenamtlich zum Betriebsleiter zu bestellen.

3.       Den Leiter des Amtes für Finanzen und Steuern Herrn Volker Marquardt nebenamtlich zum weiteren Vertreter der Betriebsleitung zu bestellen.

 

 


Der Ausschussvorsitzende Weirich gibt den Hinweis, dass der Rat diesen Tagesordnungspunkt zu beschließen hat, aufgrund des § 4 der Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW).

 

§ 4 EigVO NRW – Zuständigkeiten des Rates der Gemeinde

Der Rat der Gemeinde entscheidet über die Angelegenheiten, die er nach der Gemeindeordnung nicht übertragen kann, und über

a) die Bestellung und die Abberufung der Betriebsleitung, …

 

 

Der Betriebsleiter Ulrich weist darauf hin, dass die Ziffer 3 im Beschlussvorschlag geändert werden muss.  Die Ziffer 3 muss lauten: Den Leiter des Amtes für Finanzen und Steuern Herrn Volker Marquardt nebenamtlich zum weiteren Vertreter der Betriebsleitung zu bestellen.

 

Ausschussmitglied Heinzel erfragt die genauen Aufgabenabgrenzungen der Verantwortlichen beim SEB ab dem 01.07.2020. Herr Ulrich zeigt auf, dass er die technische und kaufmännische Betriebsleitung übernehmen werde und Herr Staschat bleibt der stellvertretende technische Betriebsleiter. Herr Marquardt wird ab dem 01.07.2020 als stellvertretender Betriebsleiter im kaufmännischen Bereich eingesetzt. 

 

Herr Ulrich weist dabei unter anderem darauf hin, dass mit dieser Aufgabenverteilung, welche beim BBB praktiziert wird, sehr gute Erfahrungen gesammelt werden konnten.