Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die in der Anlage dargestellte Straße dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße (§ 3 Abs. 4 Nr. 2 des Straßen- und Wegegesetzes NRW) gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW S. 1028, 1996, S. 81, 141, 216, 355, 2007, S. 327), Gesetz vom 26. Februar 2019 (GV. NRW. S. 165), in Kraft getreten am 13. März 2019; Artikel 4 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019.

Die dem öffentlichen Verkehr zu widmende Straßenfläche ist auf dem als Anlage beigefügten Lageplan schraffiert dargestellt.

 

Die Widmungsverfügung ist gem. § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW öffentlich bekannt zu machen.

 


Der Stadtverordnete Thomas Eder nimmt an der Beratung und Beschlussfassung nicht teil.