Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 


BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior beantragt, auf die Beibringung von Unterstützungsunterschriften zu verzichten. In der aktuellen Corona-Zeit sollten unnötige Kontakte vermieden werden.

 

Bürgermeister Schäfer erwidert, dass bei der Kommunalwahl beispielsweise Vorschläge von Einzelkandidaten für das Amt des Bürgermeisters von 220 Personen unterstützt werden müssen. Zudem gilt die Frist bis zur Einreichung bis zum 16.07.2020.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer sieht hier ebenfalls keine zu große Hürde. CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel ergänzt diese Meinung mit dem Wunsch, dass die Fraktion BergAUF solche Änderungsanträge nach Möglichkeit vor der Sitzung kommuniziert, damit sich die Fraktionen damit inhaltlich befassen können.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior sichert dies zu.

 

Bürgermeister Schäfer lässt über den Antrag der Fraktion BergAUF, den § 11 Absatz 14 zu streichen, abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:                             Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

                                                                             Ja 1          Nein 17