Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Folgende gem. § 60 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV:NRW S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019, am 02. April 2020 durch den Bürgermeister Roland Schäfer und den Stadtverordneten Thomas Heinzel getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:

 

Die Stadt Bergkamen setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

 

- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (Kinder

  u. Jugendhilfegesetz/KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz/KiBiz,

 

- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24

  SGB VIII (Kinder- u. Jugendhilfegesetz/KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff

  Kinderbildungsgesetz/KiBiz,

 

- Angeboten gemäß § 9 Schulgesetz NRW/SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des

  Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und Offene

  Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im

  Primarbereich und Sekundarstufe I “ (Bereinigte amtliche Sammlung von Schulvorschriften

  des Landes NRW/BASS 12-63 Nr. 2) im und für den Zeitraum vom 1. bis 30. April 2020

  aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in

  Anspruch genommen wird,

 

aus.