Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt
Bergkamen stimmt der dritten Fortschreibung des „Regionalen
Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche“ zu
und beauftragt die Verwaltung, im Arbeitskreis REHK weiterhin auf dieser
Grundlage zu arbeiten.
Diese Entscheidung
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a)
gefasst.