Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 3

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2020 abzulehnen.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) gefasst.

 


Bündnis 90/Die Grünen-Stadtverordneter Grziwotz begründet den Antrag seiner Fraktion. Da die UKBS kein Interesse mehr an dieser Fläche hat, kann somit auch die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens beschlossen werden.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer betont, dass durch ein ergebnisoffenes Bebauungsplanverfahren einmal geklärt werden soll, was auf dieser Fläche möglich ist.

 

BergAUF-Fraktionsvorsitzende Schewior wird dem Antrag zustimmen, da die Fläche als Grünfläche erhalten werden soll.

 

Auch für CDU-Fraktionsvorsitzenden Heinzel handelt es sich hier um ein ergebnisoffenes Verfahren. Wenn am Ende herauskommt, dass der Bereich als Grünfläche erhalten werden soll, wird das seine Fraktion auch akzeptieren.

 

Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann erinnert daran, dass der Bereich im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen ist. Er fordert den Wiederaufbau der entfernten Spielgeräte. Dies wird er auch im Jugendhilfeausschuss zum Ausdruck bringen.