Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Haupt und Finanzausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, die freiwilligen Zuschüsse der Stadt Bergkamen an die Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) und an die Johanniter Unfall-Hilfe e. V. (Johanniter) für die in Bergkamen betriebenen Einrichtungen ab dem 01.08.2020 in Höhe des vollen gesetzlich festgelegten Finanzierungs-anteils für anerkannte Träger der freien Jugendhilfe zu übernehmen. Dies entspricht ab dem 01.08.2020 einem Anteil von 7,8 % der gesetzlich definierten Gesamtbetriebskosten.

 

Unabhängig von weiteren gesetzlichen Änderungen der Höhe der Trägeranteile sollen diese für die genannten Träger AWO und Johanniter auch zukünftig im Rahmen des derzeitigen Finanzierungsmodells in voller Höhe als freiwillige Leistung der Stadt Bergkamen übernommen werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Verträge zum 01.08.2020 abzuschließen.

 

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b, ber. S. 304a) gefasst.

 


CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel und Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann loben die Trägervielfalt im Stadtgebiet. Sie betonen, dass die freien Träger ebenso gute Arbeit leisten wie die städtischen Einrichtungen.

 

Bürgermeister Schäfer bedankt sich in diesem Zusammenhang bei allen Erzieherinnen und Erziehern sowie den Beschäftigten des Jugendamtes für die geleistete Arbeit in der Corona-Krise.