Sitzung: 07.05.2020 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: -
Vorlage: 11/1848
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2020 abzulehnen.
Diese Entscheidung
wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) gefasst.
Herr
Wehmann begründet den Antrag und verweist darauf, die UKBS habe Abstand von
einer Bebauung der Fläche genommen. Daher könne das Areal im Kontext des
Klimawandels als Grünfläche erhalten bleiben.
Herr
Ulrich betont, dass gerade wegen der geschilderten Nutzungs- und
Interessenkonflikten (z.B. Investor, Anwohner, Klimaschutz) und der
bodenrechtlichen Spannungen ein Planerfordernis gegeben sei, um sämtliche
Belange abzuwägen und ergebnisoffen abzuarbeiten. Anzumerken sei in diesem
Zusammenhang auch ein sich aktuell abzeichnender kommunaler Bedarf an Flächen
im Kontext der Schillerschule. Auch habe die UKBS sich noch nicht schriftlich
geäußert und positioniert.
Herr Weiß
erinnert an die Ausführungen der Bürgerinitiative, die sich gerade für die
Überprüfung von Alternativen auf der Fläche ausgesprochen habe.
Herr Engelhardt unterstützt den Antrag, da sich die Stadt Bergkamen nicht zum Erfüllungsgehilfen der RAG AG für deren Interessen machen solle.