Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 3, Enthaltungen: -

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 27.01.2020 abzulehnen.

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) gefasst.

 

 


Herr Wehmann begründet den Antrag und verweist darauf, die UKBS habe Abstand von einer Bebauung der Fläche genommen. Daher könne das Areal im Kontext des Klimawandels als Grünfläche erhalten bleiben.

 

Herr Ulrich betont, dass gerade wegen der geschilderten Nutzungs- und Interessenkonflikten (z.B. Investor, Anwohner, Klimaschutz) und der bodenrechtlichen Spannungen ein Planerfordernis gegeben sei, um sämtliche Belange abzuwägen und ergebnisoffen abzuarbeiten. Anzumerken sei in diesem Zusammenhang auch ein sich aktuell abzeichnender kommunaler Bedarf an Flächen im Kontext der Schillerschule. Auch habe die UKBS sich noch nicht schriftlich geäußert und positioniert.

 

Herr Weiß erinnert an die Ausführungen der Bürgerinitiative, die sich gerade für die Überprüfung von Alternativen auf der Fläche ausgesprochen habe.

 

Herr Engelhardt unterstützt den Antrag, da sich die Stadt Bergkamen nicht zum Erfüllungsgehilfen der RAG AG für deren Interessen machen solle.