Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderung der Satzung der Stadt Bergkamen über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege vom 25.03.2019 (Elternbeitragssatzung) in der Form gemäß Anlage 1.

 

Diese Entscheidung wurde durch den Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b , ber. S. 304 a) gefasst.

 


Frau Hörstrup erläutert die Vorlage der Verwaltung. Eine Satzungsänderung ist durch die Reformierung des Kinderbildungsgesetzes notwendig geworden. Ab dem 01.08.2020 erweitert sich die Beitragsbefreiung auf die Kinder, die bis zum 30.09. das 4. Lebensjahr vollendet haben. Diese werden ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei.

 

Das Land zahlt den Kommunen hierfür einen Ausgleichsbetrag.

 

Die durch eine Gesetzesänderung des SGB VIII vorgegebene Beitragsfreiheit für Empfänger von Wohngeldleistung und Kinderzuschlag wurde in die Satzung aufgenommen.

 

Die Beitragsstufen und Beitragshöhen bleiben unverändert.