Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Steckbrief in der Anlage 1 zur Vorlage als Grundlage für die Auslobung eines Realisierungswettbewerbs für den IGA-2027-Zukunftsgarten Bergkamen/Lünen zur Kenntnis.

 


Herr Ulrich stellt das weitere Verfahren und die Chancen und Risiken für die Stadt Bergkamen vor.

Auf Anfrage habe das Landesministerium mitgeteilt, es gäbe keine veränderte Haltung zur IGA 2027. Daher sollte Bergkamen die Chancen als IGA-Standort nutzen, da diese Standorte erleichterten Zugang zu weiteren Fördergeldern erhielten.

 

Frau Reumke stellt den aktuellen Sachstand vor (siehe Anlage 2 zur Niederschrift) und erläutert, wie der Titel „Landschaft in Bewegung“ in drei Feldern umgesetzt werden soll:

-       Haldenlandschaft (Bewegung durch industrielle/bergbauliche Vornutzung),

-       Menschen in Bewegung bringen (nah und fern, steil und flach, hoch und tief),

-       Emotional (Erlebnis der Landschaft).

Der Zeitplan sieht folgende Meilensteine vor:

-       Auslobung Realisierungswettbewerb Landschaftsarchitektur + Tourismus
(3. Juli)

-       Entscheidung über Wettbewerbsteilnehmer (Mitte August)

-       Bearbeitungszeitraum Wettbewerb (Mitte August – Mitte November)

-       Vorprüfung (Mitte November – Mitte Januar 2021)

-       Sitzung Preisgericht (20. Januar 2021)

-       Beauftragung einer der Wettbewerbsgewinner bis mind. LP 5 (Ausführungsplanung) HOAI (2021)

 

Herr Heinzel teilt mit, dass die CDU-Fraktion das Projekt ablehne, da auch das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Mittel der Städtebauförderung benötige. Aktuell sei die zur Verfügung stehende Höhe an Fördergeldern unbekannt. Zudem solle die RAG AG die entsprechenden Flächen in eigener Zuständigkeit entwickeln.

 

Frau Lohmann-Begander und Herr Engelhardt fordern ein Kosten-/Nutzen-Konzept ein, um belastbare Angaben als Entscheidungsgrundlage zu prüfen.

 

Herr Ulrich stellt klar, dass im Doppelhaushalt 2020/2021 die Planung ausfinanziert sei. Zwar könnten nicht absehbare und derzeit nicht kalkulierbare Kosten im weiteren Fortgang entstehen, ein Kosten-/Nutzen-Konzept sei jedoch weder darstellbar (Beispiel Herstellung eines Radweges) noch zielführend. Die durch alle Großereignisse belegten positiven Auswirkungen wie z.B. qualitative Entwicklungen, beachtliche   Privatinvestitionen oder nachhaltiger Strukturwandel seien herauszustellen.