Beschluss: Mit Stimmenmehrheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 16

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss möge beschließen, dass die Kosten für Gutachten und externe Beratung ab dem 01. Januar 2020 von der Verwaltung fortlaufend erfasst und gelistet werden.

 


Bürgermeister Schäfer erlärt, dass er der Einwohneranregung nicht folgen wird, da die hierdurch vorgesehene Kontrolle durch das eigene Rechnungsprüfungsamt, die Gemeindeprüfungsanstalt NRW sowie den Rat und die Ausschüsse erfolgt. 

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer schließt sich dieser Auffassung an. Eine generelle Auflistung wäre für seine Fraktion ein unverhältnismäßig hoher Aufwand.

 

CDU-Fraktionsvorsitzender Heinzel teilt ebenfalls die Auffassung und ergänzt, dass die Verwaltung ihrer Pflicht zur Auskunftserteilung nachkommt. Dies erfüllt auch die rechtlichen Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger.

 

Bürgermeister Schäfer verweist auf das Informationsfreiheitsgesetz, das den Bürgerinnen und Bürgern Informationszugang zu speziellen Anfragen verschafft. Hier läuft aktuell noch ein Verfahren zwischen Verwaltung, Landesdatenschutzbeauftragter und dem Aktionskreis.

 

Für stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90/Die Grünen Grziwotz gibt es durch das Informationsfreiheitsgesetz ausreichend Möglichkeiten für die Auskunftserteilung. Auch seine Fraktion sieht in dem Antrag einen zu hohen Veraltungsaufwand. Er regt an, dass Verwaltung und Antragsteller sich zu dem Anliegen zusammensetzen.

 

Beigeordneter Ulrich widerspricht dem deutlich und stellt klar, wie oft der Arbeitskreis in der Vergangenheit in umfangreichen Gesprächsterminen informiert worden ist. Für ihn soll durch den Antrag ein bestehendes Regelwerk umgangen werden.

 

Stellvertretende Fraktionsvorsitzende BergAUF Uyar begrüßt es, wenn Bürgerinnen und Bürger ihr Informationsrecht nutzen, zumal in der Vergangenheit in der Öffentlichkeit immer wieder von Missbrauchsfällen berichtet worden ist.

 

FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander wird dem Antrag nicht zustimmen, da ein gut funktionierendes System in Frage gestellt werden soll.