Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt die im Rahmen der kommunalen Hilfeplanung gemäß § 19 Abs. 3 Kinderbildungsgesetz in der geltenden Fassung (§ 33 Abs. 4 Kinderbildungsgesetz in der Fassung ab dem 01.08.2020) festgelegte Verteilung der Gruppenformen und Betreuungszeiten für das Kindergartenjahr 2020/21, die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 


Gabriele Hörstrup erläutert die Einteilung der Plus-Kita-Einrichtung gemäß der entsprechenden Landesregierung. Diese Regel soll vorerst so weitergeführt werden, ab dem 01.08.2022 sei eine neue Anerkennung der dann zur Verfügung stehenden Einrichtung aus Plus-Kitas erstellt werden. Hier werden jeweils die letzten fünf Jahren zugrunde gelegt.