Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat beschließt das Grubenwasserhebewerk in Kooperation mit der RAG und der RAG-Montan-Immobilien GmbH als architektonischen Identifikationsort für den tiefgreifenden Wandel der ehemaligen Bergbaufläche zu gestalten. Voraussetzung für die Umsetzung ist eine öffentliche Förderung. Daher wird die Verwaltung beauftragt das Projekt als „Nationales Projekt des Städtebaus“ anzumelden.

 


 

Die Wasserstadt Aden ist für die Stadt Bergkamen und die Region von herausragender Bedeutung.  Auch städtebaulich genießt das einzigartige Projekt bundesweit große Aufmerksamkeit.

 

Bisher galt das bestehende Fördergerüst - als letztes weithin sichtbares Relikt des Bergbaus in Oberaden - als Landmarke und war für die Wasserstadt adressbildend. Nach vorliegender Planung der RAG ist es zwingend notwendig eben dieses Fördergerüst zurückzubauen und durch ein neues, circa 12 m hohes Pumpwerk zu ersetzen. Bisherige Überlegungen sehen das neue Bauwerk als rein technische Metallkonstruktion vor, in die die erforderlichen Pumpen eingehängt werden.

 

Um den gestalterischen Anspruch der Wasserstadt zu wahren, eine neue Landmarke zu setzen und den künftigen Bewohnern den Blick auf ein in seiner Höhe dominantes und in seiner äußeren Gestaltung ebenfalls herausragendes Gebäude zu sichern, wurden Gespräche mit der RAG geführt. Diese sei bereit, den Anspruch an eine zukunftsorientierte Energieerzeugung und Energieversorgung auch gestalterisch in der Ausführung der äußeren Hülle des Bauwerks auszudrücken.

 

Daher solle das Projekt zur Sicherung von Fördergeldern des Bundes als „Nationales Projekt des Städtebaus“ angemeldet werden. Eine Projektskizze wurde mit der RAG gemeinsam entwickelt und bereits eingereicht. Eine Kommission des Bundes werde im Frühjahr 2020 über eine Teilnahme am Förderprojekt entscheiden. Hieran anschließen würde sich eine Ausarbeitung im Rahmen eines städtebaulichen Realisierungswettbewerbs. Als Ausloberin dieses Verfahrens könnte die Stadt Bergkamen die Besetzung der Jury bestimmen und so auch Einfluss auf den Grad der Qualität der Preisträger nehmen.

 

Die Beschlussvorlage stellt ausschließlich auf die Zustimmung zur Anmeldung zum Förderprojekt und damit zur möglichen Chance auf Realisierung ab.

 

Die bisher genannten Kosten sind eine erste und grobe Schätzung. Sie werden sich im weiteren Verfahren konkretisieren. Eine Zustimmung zu Kosten, Eigenanteilen und Finanzierung stellt die Beschlussvorlage nicht dar. Erst mit Auslobung des genannten Realisierungswettbewerbs entstehe eine Verbindlichkeit. Die angegebenen Anteile der RAG in Höhe von 529.000 Euro stellen hierbei lediglich die erwarteten Kosten für die rein technische Konstruktion dar. Ein höherer finanzieller Einsatz der RAG darf nach den geführten Vorgesprächen erhofft werden.

 

Herr Sparringa gibt zu Protokoll, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihre Zustimmung zur vorliegenden Beschlussvorlage geben, grundsätzlich den Anstieg des Grubenwassers aber als sehr kritisch bewerten und ablehnen.

 

Herr Engelhardt kritisiert die Vorlage, da die Stadt Bergkamen für die Gestaltung einer Einhausung zahlen solle, obwohl die dahinter liegende Technik und das Verfahren der RAG im Grundsatz abgelehnt werden müsse. Die Auswirkungen eines Grubenwasseranstiegs seien nicht vorhersehbar und könnten die Umwelt z.B. durch PCB-Eintrag belasten. Daher solle das Verfahren im Kern gestoppt werden, so dass letztendlich keine Einhausung einer neuen Technik erforderlich werde.

 

Herr Ulrich erinnert an den Inhalt der vorliegenden und zu bewertenden Beschlussvorlage, die ausschließlich die Verbesserung der Außengestaltung und die Wirkung für das bundesweit herausragende städtebauliche Projekt als Ziele definiere. Bei dieser Bewertung solle auch die Perspektive der künftigen Bewohner der Wasserstadt eingenommen werden.