Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Aufgrund des § 4 Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen (Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr 2020, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem überarbeiteten Vorschlag in 22 Wahlbezirke einzuteilen und stimmt den tragenden Erwägungen zur Überschreitung der 15 % Grenze im Ortsteil Bergkamen-Oberaden zu.

 

Gegen die durch den Bürgermeister gem. § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Neueinteilung der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.

 

Eine überarbeitete Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 


Die Mitglieder des Wahlausschusses stimmen dem folgenden Wortlaut der tragenden Erwägungen zur Überschreitung der 15 % Grenze im Ortsteil Bergkamen-Oberaden zu:

 

Besonderheiten ergeben sich im Ortsteil Bergkamen-Oberaden (siehe o. g. Tabelle – grau markiert). Dieser teilt sich in fünf Wahlbezirke (109 – 113) auf. Die derzeitige Aufteilung der WBZ führt dazu, dass die Einhaltung der Obergrenze lediglich in 2 von 5 WBZ eingehalten werden kann. Die Einhaltung der richterlich festgelegten Abweichungsobergrenze von 15 % im Bereich der Einwohner bzw. der Wahlberechtigten kann, auf Grund der Größe des Ortsteiles und der Einteilung in 5 WBZ nicht eingehalten werden. Die Verschiebung von Wahlbezirksgrenzen innerhalb des Ortsteiles Oberaden führt daher zu keiner Einhaltung der vorgeschriebenen 15 % Grenze.

Da durch eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen und der Betrachtung der Anzahl der Einwohner und der Wahlberechtigten im Ortsteil Oberaden keine Einhaltung der vorgegebenen 15%-Grenze erreicht werden kann, könnte eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen mit einem anderen Ortsteil in Frage kommen. Direkt angrenzend befindet sich der Ortsteil Weddinghofen (Wahlbezirke 119 – 122). Der direkt an Oberaden grenzende Wahlbezirk 119 verfügt zum Stichtag über 1.934 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt somit mit 5 % unter dem vorgegebenen Durchschnittswert.

 

Gegen eine Verschiebung der Wahlbezirksgrenzen über die Ortsgrenzen hinaus sprechen allerdings folgende Tatsachen:

 

·         Beim Ortsteil Oberaden handelt es sich um eine gewachsene Ortsstruktur mit einer hohen und sehr starken Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner an ihren Ortsteil. Einkäufe bzw. Besorgungen werden in einem hohen Umfang innerhalb der Stadtteilgrenzen von Oberaden erledigt (Bäcker, Supermärkte etc. sind gut zu erreichen).


Die Ausrichtung von Festlichkeiten (Weihnachtsmärkte, Schützenfeste, Sportfeste, Tag der offenen Tür der freiwilligen Feuerwehr etc.) wird von jedem Ortsteil eigenständig und ohne Unterstützung des anderen Ortsteiles ausgerichtet. Ein Zusammenschluss wird von beiden Ortsteilen kategorisch abgelehnt.


Verknüpfungspunkte mit dem Ortsteil Weddinghofen sind nicht ersichtlich.

·         Die Bewerberkandidaten stammen in der Regel direkt aus dem jeweiligen Ortsteil. Es werden ausschließlich Bewerber aufgestellt, die eine starke Verbundenheit zu dem Ortsteil Oberaden haben. Die Bewerber sind im Ortsteil bereits lange wohnhaft und kennen daher die örtlichen Gegebenheiten. Sie sind beim größten Teil der Einwohnerinnen und Einwohner bekannt und nehmen am allgemeinen Leben im Ortsteil Oberaden teil. Sie sind auf dem jährlichen Weihnachtsmarkt oder sonstigen Veranstaltungen anwesend, verstehen daher die Sorgen und Bedürfnisse der „Oberadener“ besser als ein Ortsfremder und können diese somit besser vertreten.

Stimmungsschwankungen innerhalb des Ortsteiles werden eher wahrgenommen. Eine direkte Kommunikation zwischen den Einwohnern und dem Bewerber kann „direkt vor der Tür“ stattfinden, da der Bewerber in der direkten Nachbarschaft wohnt.

 

Durch die Verlegung der Wahlbezirksgrenzen in einen anderen Stadtteil (Weddinghofen) würde diese gewachsene Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner und die Identifizierung mit dem Ortsteil Oberaden nicht ausreichend berücksichtigt.

Für den Ortsteil Oberaden wird daher eine Abweichung von der vom Verfassungsgerichtshof NRW vorgegebenen Abweichungstoleranzgrenze in Höhe von 15 % vorgeschlagen, da die Gegebenheit vor Ort und die starke Verbundenheit der Oberadener Einwohnerinnen und Einwohner dies rechtfertigen.