Beschluss:
Folgende gem. § 60 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23.04.2019 (GV. NRW S. 201 bis 214), in Kraft getreten am 24.04.2019, am 14.11.2019 durch den Ersten Beigeordneten
Dr.-Ing. Hans-Joachim Peters und Stadtverordneten Thomas Heinzel getroffene Dringlichkeits-entscheidung wird genehmigt:
Die Zustimmung für
folgende außerplanmäßige Auszahlungen gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW wird
erteilt:
1.
Für die
Anschaffung der Softwaremodule bei der Buchungsstelle 01.11.06/0113.783100 eine
außerplanmäßige Auszahlung von 46.958,59,- Euro.
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle
01.11.14/0213.682100.
2.
Für die
Anschaffung der Hardware bei der Buchungsstelle 01.11.06/0003.783100 eine
außerplanmäßige Auszahlung von 8.000,00,- Euro.
Die Deckung erfolgt ebenfalls durch Mehreinnahmen bei der Buchungsstelle
01.11.14/0213.682100