Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. BK 119 „Maiweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 2 zu entscheiden.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2 und 3.

  3. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.