Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. BK 119 „Maiweg“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 2 zu entscheiden.

  2. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2 und 3.

  3. Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.

 

 

Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.

 


Frau Reumke stellt den Verfahrensstand vor und erläutert die vorgebrachten Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung. Diese führten zu keiner inhaltlichen Planänderung, so dass der Bebauungsplan lediglich redaktionell durch Aufnahme eines Hinweises der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Einbringung von Recyclingmaterial angepasst wurde. Dies ist zwar bereits gesetzlich geregelt, soll Bauherren jedoch schon frühzeitig auf erforderliche Beschränkungen oder notwendige Erlaubnisverfahren vor Ausführungsbeginn hinweisen.

 

Herr Grziwotz kritisiert das sogenannte „beschleunigte Verfahren“ zur Aufstellung des Bebauungsplanes, da hierin eine behutsame Planung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Festsetzung von etwaigen Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich sei. Zudem reichten die vorhandenen Wohnbauflächen auf Bergkamener Stadtgebiet bereits aus bzw. seien zu hoch bemessen.

 

Frau Reumke erläutert, dass selbstverständlich Untersuchungen z.B. hinsichtlich des Artenschutzes und des Bodenschutzes durchgeführt und entsprechende Gutachten erstellt wurden. In der Satzung und im städtebaulichen Vertrag mit dem Erschließungsträger sei eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen festgeschrieben worden wie z.B. eine geringe Bebauungsdichte zur Stärkung der Durchlässigkeit zum Außenbereich hin, verbindliche Einfriedungen aus Grün statt als bauliche Anlage, Ausschluss von Steingärten etc.

 

Herr Schulte und Herr Miller fügen an, dass der Bedarf an Wohnbauflächen in Bergkamen-Mitte sowie in den weiteren Stadtteilen besonders hoch sei. Dies habe nicht zuletzt die Entwicklung, Vermarktung und Bebauung im Bereich Berliner Straße belegt.