Sitzung: 10.12.2019 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/1752
Beschluss:
Der Ausschuss für
Umwelt, Bauen und Verkehr empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgenden
Beschlussvorschlag für den Rat:
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt über die im Rahmen der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. BK 119 „Maiweg“ gem. § 3
Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend dem
Abwägungsvorschlag der Verwaltung in Anlage 2 zu entscheiden.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Gesamtabwägung aller im
Rahmen des Verfahrens zum Bebauungsplan Nr. BK 119 „Maiweg“ eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbarstädte sowie
der Öffentlichkeit gemäß Anlagen 2 und 3.
- Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt den Bebauungsplan Nr. BK 119
„Maiweg“ einschließlich Begründung entsprechend Anlagen 4 und 5 als
Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB.
Die Anlagen 2 bis 5 sind Bestandteil des Beschlusses und somit der Niederschrift.
Frau
Reumke stellt den Verfahrensstand vor und erläutert die vorgebrachten
Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung. Diese führten zu keiner
inhaltlichen Planänderung, so dass der Bebauungsplan lediglich redaktionell
durch Aufnahme eines Hinweises der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der
Einbringung von Recyclingmaterial angepasst wurde. Dies ist zwar bereits
gesetzlich geregelt, soll Bauherren jedoch schon frühzeitig auf erforderliche
Beschränkungen oder notwendige Erlaubnisverfahren vor Ausführungsbeginn
hinweisen.
Herr
Grziwotz kritisiert das sogenannte „beschleunigte Verfahren“ zur Aufstellung
des Bebauungsplanes, da hierin eine behutsame Planung ohne
Umweltverträglichkeitsprüfung und ohne Festsetzung von etwaigen
Ausgleichsmaßnahmen nicht möglich sei. Zudem reichten die vorhandenen
Wohnbauflächen auf Bergkamener Stadtgebiet bereits aus bzw. seien zu hoch
bemessen.
Frau
Reumke erläutert, dass selbstverständlich Untersuchungen z.B. hinsichtlich des
Artenschutzes und des Bodenschutzes durchgeführt und entsprechende Gutachten
erstellt wurden. In der Satzung und im städtebaulichen Vertrag mit dem
Erschließungsträger sei eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen festgeschrieben
worden wie z.B. eine geringe Bebauungsdichte zur Stärkung der Durchlässigkeit
zum Außenbereich hin, verbindliche Einfriedungen aus Grün statt als bauliche
Anlage, Ausschluss von Steingärten etc.
Herr Schulte und Herr Miller fügen an, dass der Bedarf an Wohnbauflächen in Bergkamen-Mitte sowie in den weiteren Stadtteilen besonders hoch sei. Dies habe nicht zuletzt die Entwicklung, Vermarktung und Bebauung im Bereich Berliner Straße belegt.