Jugendamtsleiter Herr Kortendiek führt aus, dass die Reform des Kinderbildungsgesetzes am nächsten Tag im Landtag zur Abstimmung steht. Die geplanten Änderungen gehen bislang zu Lasten der Kommunen. Als Beispiel nennt er die Zuschüsse zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten, zu denen Kommunen einen Eigenanteil von 25 % zu leisten haben oder die Einrichtung von Fachberatungen.

Die Gesamtkosten, die sich aus der Reform des Kinderbildungsgesetzes ergeben, sind derzeit noch nicht darstellbar.