Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Verträge mit der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems (AWO) über die freiwillige Übernahme von Trägeranteilen für ihre Kindertageseinrichtungen in der Stadt Bergkamen zum 01.08.2020 im Hinblick auf eine zeitgleich zu erwartende Änderung des Kinderbildungsgesetzes NRW zu kündigen. Vor Inkrafttreten des neuen Kinderbildungsgesetzes hat die Verwaltung einen Beschlussvorschlag über die Neufestsetzung der Übernahme von freiwilligen Trägeranteilen dem Rat der Stadt Bergkamen vorzulegen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, innerhalb des ersten Quartals 2020 neue Verträge mit der AWO als verlässliche Trägerin von frühkindlichen Bildungsangeboten für alle bislang von der AWO in Bergkamen betriebenen Kindertageseinrichtungen abzuschließen. Da sich durch das „Gesetz zur qualitativen Weiterentwicklung der frühen Bildung“ an der Finanzierungsstruktur voraussichtlich keine wesentlichen Änderungen ergeben, sollten dabei auch zukünftig die Trägeranteile im notwendigen Rahmen von der Stadt Bergkamen übernommen werden, um der AWO eine vertraglich gesicherte Weiterführung ihrer Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit allen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Bergkamen Vereinbarungen über die freiwillige Übernahme von Trägeranteilen auf Basis des reformierten Kinderbildungsgesetzes abzuschließen.

 


Beigeordnete Frau Busch betont die langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der AWO als größtem Träger von Kindertageseinrichtungen in Bergkamen. Sie erläutert die Notwendigkeit, den Vertrag über die freiwillige Übernahme von Trägeranteilen mit der AWO aufgrund von Formulierungen in dem Vertrag mindestens sechs Monate vor Inkrafttreten des geplanten Kinderbildungsgesetzes zu kündigen und hiernach auf Basis der reformierten Gesetzeslage neu zu vereinbaren.

Da mit den übrigen Trägern in Bergkamen anderslautende Verträge abgeschlossen wurden, die mit der Reform des Kinderbildungsgesetzes automatisch auslaufen, ist in diesen Fällen keine Kündigung der Verträge notwendig.

Kreisweit gibt es derzeit eine uneinheitliche Vertragslage, nicht nur bezüglich der formellen Ausgestaltung der Verträge sondern auch in Bezug auf die Übernahme der freiwilligen Trägeranteile.

Beigeordnete Frau Busch betont ausdrücklich, dass mit der geplanten Vertragskündigung keinesfalls eine Änderung der Trägerlandschaft in Bergkamen geschaffen werden soll, sondern dass es sich um eine notwendige Formalie auf Grund der anstehenden Gesetzesreform handelt.

Sie informiert darüber, dass die Gespräche mit den kirchlichen Trägern auf Anfang nächsten Jahres zurückgestellt wurden, das diese Träger vor Beginn der Verhandlungen auf Basis der beschlossenen Gesetzeslage Berechnungen zur Auskömmlichkeit erstellen wollen.

 

Ausschussmitglied Frau Ritter erklärt für die AWO, dass diese als Träger rd. 50 Kindertageseinrichtungen im Kreisgebiet unterhält und bislang kein anderes Jugendamt angekündigt hat, bestehende Verträge zu kündigen. Sie betont, dass die AWO zur weiteren Fortführung der Arbeit auf die Übernahme der Trägeranteile angewiesen ist.

 

Ausschussmitglied Herr Deuse erläutert den von der SPD-Fraktion eingebrachten und in der Anlage zu dem Protokoll beigefügten Antrag die Verwaltung zu beauftragen, innerhalb des ersten Quartals 2020 neue Verträge mit  der AWO über die Übernahme des Trägeranteils für alle Kindertageseinrichtungen in Bergkamen abzuschließen.

 

Ausschussmitglied Herr Wehmann betont, dass auch die kirchlichen Träger zuverlässige Partner sind und bittet darum, auch die Belange dieser Träger entsprechend zu berücksichtigen.

Beigeordnete Frau Busch erklärt hierzu, dass dies nach entsprechender Antragstellung Anfang nächsten Jahres geschehen kann.

 

Da diese Anträge auf Übernahme der Trägerkosten von diesen Trägern noch nicht vorliegen, bezieht sich der Antrag der SPD-Fraktion nur auf die AWO.

 

Ausschussmitglied Herr Heinzel erklärt für die CDU-Fraktion, dass der von der SPD-Fraktion eingebrachte Antrag insbesondere im Hinblick auf die Bemühungen zur Schaffung ausreichender KiTa-Plätze unterstützt wird und sieht diesen Antrag als politisches Signal an die Träger.

 

Der Ausschussvorsitzende Herr Semmelmann erweitert den Beschlussvorschlag unter Einbeziehung des Antrags der SPD und dem Beschluss des Jugendhilfeausschusses, dass mit allen Trägern Vereinbarungen über die freiwillige Übernahme von Trägeranteilen abzuschließen sind.