Beschluss:
Aufgrund des § 4
Abs. 1 des Gesetzes über Kommunalwahlen im Lande Nordrhein-Westfalen
(Kommunalwahlgesetz) beschließt der Wahlausschuss für die Kommunalwahl im Jahr
2020, das Wahlgebiet der Stadt Bergkamen entsprechend dem Vorschlag in 22
Wahlbezirke einzuteilen.
Gegen die durch den
Bürgermeister gem. § 5 Abs. 1 des Kommunalwahlgesetzes vorgenommene Einteilung
der 22 Wahlbezirke in 58 Stimmbezirke erhebt der Ausschuss keine Bedenken.
Eine Ausfertigung des Vorschlages der Einteilung der Wahlbezirke ist der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.