Herr
Löchte (RAG AG) stellt den Zwischenbericht vor (Präsentation siehe Anlage).
In den
1950er Jahren ereignete sich in Belgien ein schweres Grubenunglück. Seitdem
wurde PCB als brandschutztechnische Sicherungsmaßnahme zum Schutz der Schächte
und der Kumpel vorgesehen. Bis zum Jahr 1984, dem Ende der Verwendung als
Hydraulikflüssigkeit, wurden so ca. 17.000 Tonnen des Materials verbraucht.
Eine Restmenge davon befindet sich heute noch in den Bergwerken. Um zu
bewerten, ob eine mögliche Gefährdung für das Grund-/Trinkwasser durch den
Anstieg des Grubenwassers in vom PCB-Einsatz betroffenen Grubenbereichen
besteht, wurde von der Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen
erster Teil im Jahr 2017 veröffentlicht wurde. Auch ein Sondermessprogramm des
Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV)
im Jahr 2015 hat hierzu Erkenntnisse geliefert. Das Gutachten und das
Sondermessprogramm zeigten, dass eine Gefährdung derzeit und in Zukunft nicht
bestehe.
Durch die
freiwillige Maßnahme „PCB-Reinigungsanlage“ wolle die RAG AG nun die technische
Machbarkeit erörtern und eine Verhältnismäßigkeitsabwägung vorbereiten. Hierzu
ist an den Standorten Haus Aden (stark schwefelhaltiges Ausgangswasser) und
Ibbenbüren (stark salzhaltiges Grubenwasser) eine Pilotanlage installiert
worden, um Analyse- und Filterverfahren zu PCB in partikelgebundener Form zu
entwickeln. Die Messergebnisse werden voraussichtlich bis Ende 2019
zusammengetragen und durch eine Expertenkommission aus RAG AG,
Bezirksregierung, LANUV und externen Wissenschaftlern bewertet. Hierbei werde
aus den Erkenntnissen zum partikelgebundenen PCB auf die gelösten Bestandteile
und Mengen zurückgerechnet, da diese gelösten Teile mit den herkömmlichen
Messverfahren nicht mehr abbildbar seien. Der Endbericht könne zur
Gewährleistung der größtmöglichen Transparenz durch die RAG AG und die
Aufsichtsbehörde Bezirksregierung im Ausschuss vorgestellt werden.
Auf
Nachfrage erläutern Herr Löchte, Herr Dronia und Herr Kugel (beide
Bezirksregierung), dass gegenwärtig kein Grubenwasser in die Lippe eingeleitet
werde. Die Entscheidung, ob die Pilotanlage überhaupt in eine dauerhafte Großanlage
transformiert werde, sei derzeit noch nicht getroffen. Vielmehr werde die
Auswertung der Versuchsreihe zeigen, ob dieses Projekt technisch machbar,
sinnvoll und verhältnismäßig sei. Schließlich werden die auf die
Oberflächengewässer bezogenen Umweltqualitätsnormen (UQN; Quelle:
Oberflächengewässerverordnung – OGewV) für PCB in der Lippe schon jetzt ohne
jegliche Filterung eingehalten. Entscheidend sei, dass PCB-Belastungen durch
das LANUV im Jahr 2015 im Grubenwasser nachgewiesen worden seien. Die UQN
gelten für das Gewässer, nicht jedoch für die Konzentration von PCB im
einzuleitenden Grubenwasser. Verdeutlicht sei dies am Beispiel Auspuff eines
Autos: selbstverständlich sei die Belastung des Abgases innerhalb der Anlage
hoch, aber direkt nach Vermischung mit der Umgebungsluft unkritisch. PCB und
seine Belastungen seien nicht zu verharmlosen. Dennoch haben die fortlaufenden
Messungen des LANUV am einzuleitenden Grubenwasser belegt, dass nach Beendigung
des Bergbaubetriebs die Konzentration von PCB stark rückläufig ist. Bei der
letzten Messung lagen die bergbautypischen PCB 28 und PCB 52 mit 26 µg/kg im
Feststoff bzw. 23 µg /kg Feststoff bereits nahe der UQN von jeweils 20 µg/kg
Feststoff. Dies sei auf das Beruhigen des Grubenwassers (Sedimentation) zurückzuführen
und würde durch einen gleichzeitigen Anstieg (geringere Schadstoffmengen pro
Wassereinheit) noch verbessert.
Zu der
Fragestellung der Reststoffverwertung wurde erläutert, dass die Prognose des
ehemaligen Ladesamts für Wasser und Abfall (LWA) im Jahre 1991 davon
ausgegangen war, dass das Grubenwasser infolge vollständiger Einstellung der
Grubenwasserhaltungen bis zum hydraulischen Ausgleich ansteige. Das
Grubenwasserkonzept der RAG AG und die derzeitige Zulassung des
Abschlussbetriebsplans für den Untertagebetrieb sehen jedoch nur eine
Genehmigung vor, das Grubenwasser auf maximal 600 m unter der Oberfläche
ansteigen zu lassen. Dieses Niveau gewährleistet, dass das Grubenwasser nicht
mit den nutzbaren Grundwasserhorizonten, die für die Trinkwasserversorgung von Bedeutung sein
können, in Berührung kommt.
Bereits in
den Jahren 2013/2014 habe sich der nordrhein-westfälische Landtag mit den
Gefahren ausgehend von Reststoffen des Bergbaus beschäftigt. Das von der
Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten, dessen erster Teil im Jahr 2017
veröffentlicht wurde, belegt , dass Auswirkungen selbst stark mobiler
Bestandteile wie Zink in etwa 10.000 Jahren nicht messtechnisch erfassbar
seien.