Beschluss: Kenntnisnahme

 

 

 


 

Herr Löchte (RAG AG) stellt den Zwischenbericht vor (Präsentation siehe Anlage).

In den 1950er Jahren ereignete sich in Belgien ein schweres Grubenunglück. Seitdem wurde PCB als brandschutztechnische Sicherungsmaßnahme zum Schutz der Schächte und der Kumpel vorgesehen. Bis zum Jahr 1984, dem Ende der Verwendung als Hydraulikflüssigkeit, wurden so ca. 17.000 Tonnen des Materials verbraucht. Eine Restmenge davon befindet sich heute noch in den Bergwerken. Um zu bewerten, ob eine mögliche Gefährdung für das Grund-/Trinkwasser durch den Anstieg des Grubenwassers in vom PCB-Einsatz betroffenen Grubenbereichen besteht, wurde von der Landesregierung ein Gutachten in Auftrag gegeben, dessen erster Teil im Jahr 2017 veröffentlicht wurde. Auch ein Sondermessprogramm des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) im Jahr 2015 hat hierzu Erkenntnisse geliefert. Das Gutachten und das Sondermessprogramm zeigten, dass eine Gefährdung derzeit und in Zukunft nicht bestehe.

 

Durch die freiwillige Maßnahme „PCB-Reinigungsanlage“ wolle die RAG AG nun die technische Machbarkeit erörtern und eine Verhältnismäßigkeitsabwägung vorbereiten. Hierzu ist an den Standorten Haus Aden (stark schwefelhaltiges Ausgangswasser) und Ibbenbüren (stark salzhaltiges Grubenwasser) eine Pilotanlage installiert worden, um Analyse- und Filterverfahren zu PCB in partikelgebundener Form zu entwickeln. Die Messergebnisse werden voraussichtlich bis Ende 2019 zusammengetragen und durch eine Expertenkommission aus RAG AG, Bezirksregierung, LANUV und externen Wissenschaftlern bewertet. Hierbei werde aus den Erkenntnissen zum partikelgebundenen PCB auf die gelösten Bestandteile und Mengen zurückgerechnet, da diese gelösten Teile mit den herkömmlichen Messverfahren nicht mehr abbildbar seien. Der Endbericht könne zur Gewährleistung der größtmöglichen Transparenz durch die RAG AG und die Aufsichtsbehörde Bezirksregierung im Ausschuss vorgestellt werden.

 

Auf Nachfrage erläutern Herr Löchte, Herr Dronia und Herr Kugel (beide Bezirksregierung), dass gegenwärtig kein Grubenwasser in die Lippe eingeleitet werde. Die Entscheidung, ob die Pilotanlage überhaupt in eine dauerhafte Großanlage transformiert werde, sei derzeit noch nicht getroffen. Vielmehr werde die Auswertung der Versuchsreihe zeigen, ob dieses Projekt technisch machbar, sinnvoll und verhältnismäßig sei. Schließlich werden die auf die Oberflächengewässer bezogenen Umweltqualitätsnormen (UQN; Quelle: Oberflächengewässerverordnung – OGewV) für PCB in der Lippe schon jetzt ohne jegliche Filterung eingehalten. Entscheidend sei, dass PCB-Belastungen durch das LANUV im Jahr 2015 im Grubenwasser nachgewiesen worden seien. Die UQN gelten für das Gewässer, nicht jedoch für die Konzentration von PCB im einzuleitenden Grubenwasser. Verdeutlicht sei dies am Beispiel Auspuff eines Autos: selbstverständlich sei die Belastung des Abgases innerhalb der Anlage hoch, aber direkt nach Vermischung mit der Umgebungsluft unkritisch. PCB und seine Belastungen seien nicht zu verharmlosen. Dennoch haben die fortlaufenden Messungen des LANUV am einzuleitenden Grubenwasser belegt, dass nach Beendigung des Bergbaubetriebs die Konzentration von PCB stark rückläufig ist. Bei der letzten Messung lagen die bergbautypischen PCB 28 und PCB 52 mit 26 µg/kg im Feststoff bzw. 23 µg /kg Feststoff bereits nahe der UQN von jeweils 20 µg/kg Feststoff. Dies sei auf das Beruhigen des Grubenwassers (Sedimentation) zurückzuführen und würde durch einen gleichzeitigen Anstieg (geringere Schadstoffmengen pro Wassereinheit) noch verbessert.

 

Zu der Fragestellung der Reststoffverwertung wurde erläutert, dass die Prognose des ehemaligen Ladesamts für Wasser und Abfall (LWA) im Jahre 1991 davon ausgegangen war, dass das Grubenwasser infolge vollständiger Einstellung der Grubenwasserhaltungen bis zum hydraulischen Ausgleich ansteige. Das Grubenwasserkonzept der RAG AG und die derzeitige Zulassung des Abschlussbetriebsplans für den Untertagebetrieb sehen jedoch nur eine Genehmigung vor, das Grubenwasser auf maximal 600 m unter der Oberfläche ansteigen zu lassen. Dieses Niveau gewährleistet, dass das Grubenwasser nicht mit den nutzbaren Grundwasserhorizonten, die für die  Trinkwasserversorgung von Bedeutung sein können, in Berührung kommt.

Bereits in den Jahren 2013/2014 habe sich der nordrhein-westfälische Landtag mit den Gefahren ausgehend von Reststoffen des Bergbaus beschäftigt. Das von der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten, dessen erster Teil im Jahr 2017 veröffentlicht wurde, belegt , dass Auswirkungen selbst stark mobiler Bestandteile wie Zink in etwa 10.000 Jahren nicht messtechnisch erfassbar seien.