Herr Werner Engelhardt befürchtet, dass die Region aufgrund der hohen Kosten für das Pumpen zur Einhaltung des Grubenwasserspiegels „absaufen“  und „aussterben“ könne. Auch sei es seit den Stockholmer Konventionen verboten, PCB in die Umwelt einzubringen.

 

Herr Roth (RAG AG), Herr Dronia und Herr Kugel stellen klar, dass die erteilte Abschlussbetriebsplanzulassung ein fortwährendes Pumpen festschreibe. Diese Bestimmung sei „auf Ewigkeit“ ausgelegt. Von der Fragestellung des Grubenwassers ist die des „Polderwassers“ zu unterscheiden: Hierbei handelt es sich um Abpumpen von Wasser aus dem obersten Grundwasserleiter, um einen ausreichenden Grundwasserflurabstand zu erhalten. Eine Verbindung zwischen dem Grubenwasser und dem Polderwasser besteht nicht.

 

Die Verwendung von PCB sei bereits 1984 eingestellt worden. Die Verunreinigungen des Grubenwassers sind durch Leckagen der Maschinen verursacht worden. Der Umgang mit den damaligen Leckagen ist im Zusammenhang mit den in diesen Zeiten anderen Umweltverständnisses zu sehen.

 

 

Herr Hilbert hinterfragt die Möglichkeit von verstopften Filtern unter Tage und damit verbundene Auswirkungen.

 

Herr Roth berichtet, dass das Konzept der Wasserhaltung insgesamt drei Sicherungsstandorte für Haus Aden vorsähe.

 

 

Frau Claudia Thylmann bittet um Auskunft, welche Werte konkret bei der Pilotmessung festgestellt wurden.

 

Herr Löchte sichert zu, dass nach Auswertung der Expertenkommission eine Veröffentlichung Transparenz schaffe.

 

 

Herr Tobias Thylmann fragt, warum schon mit Schachtverfüllungen begonnen wurde, obwohl noch keine Entscheidung hinsichtlich einer Reinigungsanlage getroffen sei. Auch ließe man das Grubenwasser bereits jetzt ansteigen.

 

Herr Löchte berichtigt, dass trotz des vorliegenden Gutachtens des Landes NRW aus 2017 und der erteilten Genehmigung, die Bergwerke vollständig zu verschließen, dieser Plan bisher noch nicht vollständig umgesetzt worden sei. Vielmehr warte die RAG AG den Abschlussbericht des Expertengremiums ab. Zudem sei daran erinnert, dass ein Anstieg des Grubenwassers aufgrund der Sedimentation und Beruhigung zu einer Reduktion des PCB-Austrags führe.

 

 

Herr Werner Engelhardt bittet um Information, ob es beim Anstieg von Grubenwasser auch zu Hebungen kommt.

 

Herr Roth erklärt, dass Hebungen im Zentimeterbereich möglich seien. Schäden durch diese Hebungen seien selbstverständlich als Bergschäden zu bewerten.

 

 

Herr Karl-Heinz Röcher stellt folgende Fragen, die er am 28.10.2019 schriftlich eingereicht hat:

-  Wenn, wie Sie zu Recht behaupten, die Energiewende in den Köpfen stattfinden muss, müssen dann nicht auch die Köpfe in Rat und Verwaltung ihre bisherige Position bezüglich regenerativer Energien überprüfen und alle geeigneten Flächen für Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen erneut bewerten? (Ist es vorstellbar, dass Rat und Verwaltung dieser Stadt daraus die Schlussfolgerung ziehen könnten, durch die Überplanung der Bergehalde „Großes Holz“ den Ausbau der Erneuerbaren Energien – Windkraft u. Photovoltaik – durch die Bereitstellung einer größeren Fläche Raum und damit Vorrang zu geben.. im Sinne des Vorwortes?)

-  Sollen allein die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt die von Ihnen angemahnten Maßnahmen durchführen?

-  In welchem Umfang sehen Sie Rat und Verwaltung in der Pflicht, sich am Ausbau regenerativer Energien zu beteiligen?

-  Womit begründen Sie die regionale Vorreiterrolle der Stadt Bergkamen beim Ausbau der erneuerbaren Energien?

-  Wie ist der Satz „Schon heute wird im Stadtgebiet von Bergkamen fast mehr erneuerbare Energie erzeugt als insgesamt verbraucht wird“ zu verstehen?

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing Peters stellt klar, dass er nicht für den Rat der Stadt Bergkamen sondern für die Verwaltung antworte.

-  Innerhalb des Verwaltungsvorstands sei ein Umdenken längst vollzogen. Eine positivere Grundhaltung sei hier nicht mehr möglich. Daher sei es nicht als Blockade zu bewerten, wenn der Standort Berghalde nicht verfolgt werden könne, sondern das Ergebnis eines vielschichtigen Prüfprozesses und Abwägung sämtlicher Einflussfaktoren.

-  Die Stadt Bergkamen nehme eine Vorreiterrolle ein, da z.B. bei den eigenen Immobilien ausschließlich Ökostrom aus Wasserkraft eingesetzt werde. Auch sei im Gewerbegebiet nördlich der K 16 eine der größten Photovoltaik-Anlagen ermöglicht worden. Darüber hinaus sei das Biomasseheizkraftwerk zu nennen, das im Kreis Unna einmalig sei.

-  Bei jeder Baumaßnahme werde durch einen Sachverständigen geprüft, welcher Einsatz von alternativen Energien sinnvoll ist. So wurden und werden durch die Förderprogramme KP I-III erhebliche Investitionen getätigt, Energieverbräuche zu reduzieren.

-  Zur Bergehalde sei erinnert an den Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017, demnach die Ausweisung angedachter Windvorranggebiete nicht möglich seien. Dies musste „zähneknirschend“ akzeptiert werden. Eine Neubewertung würde wegen der immens gestiegenen Restriktionen zu keinem positiveren Ergebnis führen. Davon abgesehen konnte die Stadt Bergkamen Windenergieanlagen zweier Investoren genehmigen.

-  Das Klimaschutzkonzept und der bereits zum 16. Mal erstellte Energiebericht verdeutlichten, welchen Stellenwert der Klimaschutz seit bald zwei Jahrzehnten in Bergkamen spiele.

-  Vorrangig durch die Energie, die das Biomasseheizkraftwerk liefere, und die ehemals zu den größten PV-Anlagen gehörende Anlage in Bergkamen könne auf Bergkamener Stadtgebiet mehr Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden, als durch die Bürger verbraucht werde.

 

 

Herr Karl-Heinz Röcher hinterfragt, ob im Jahr 2019 das Biomasseheizkraftwerk überhaupt noch bei Neuantrag genehmigungsfähig wäre.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing Peters antwortet, dass diese Frage in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde fällt.

 

 

Frau Sigrid Brandt (2. Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Rünthe-Ost 17/013) fragt nach dem Planstand zum Sandbochumer Weg. Zu Protokoll wird gegeben, dass Frau Brandt den Ausbaustandard eines Weges auch künftig erhalten wissen möchte.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing Peters berichtet, dass es keinerlei Planungen zu einem solchen Ausbau gäbe. Auch seien bisher keine Mittel im Haushalt eingeplant. Zudem würde stets im Vorfeld einer solchen Planung der Kontakt zu Anliegern und den Siedlergemeinschaften aufgenommen. Innerhalb der kommenden fünf Jahre sei der Sandbochumer Weg kein Thema.