Sitzung: 31.10.2019 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Herr
Werner Engelhardt befürchtet, dass die Region aufgrund der hohen Kosten für das
Pumpen zur Einhaltung des Grubenwasserspiegels „absaufen“ und „aussterben“ könne. Auch sei es seit den
Stockholmer Konventionen verboten, PCB in die Umwelt einzubringen.
Herr Roth
(RAG AG), Herr Dronia und Herr Kugel stellen klar, dass die erteilte
Abschlussbetriebsplanzulassung ein fortwährendes Pumpen festschreibe. Diese
Bestimmung sei „auf Ewigkeit“ ausgelegt. Von der Fragestellung des
Grubenwassers ist die des „Polderwassers“ zu unterscheiden: Hierbei handelt es
sich um Abpumpen von Wasser aus dem obersten Grundwasserleiter, um einen
ausreichenden Grundwasserflurabstand zu erhalten. Eine Verbindung zwischen dem
Grubenwasser und dem Polderwasser besteht nicht.
Die
Verwendung von PCB sei bereits 1984 eingestellt worden. Die Verunreinigungen
des Grubenwassers sind durch Leckagen der Maschinen verursacht worden. Der
Umgang mit den damaligen Leckagen ist im Zusammenhang mit den in diesen Zeiten
anderen Umweltverständnisses zu sehen.
Herr
Hilbert hinterfragt die Möglichkeit von verstopften Filtern unter Tage und
damit verbundene Auswirkungen.
Herr Roth
berichtet, dass das Konzept der Wasserhaltung insgesamt drei
Sicherungsstandorte für Haus Aden vorsähe.
Frau
Claudia Thylmann bittet um Auskunft, welche Werte konkret bei der Pilotmessung
festgestellt wurden.
Herr
Löchte sichert zu, dass nach Auswertung der Expertenkommission eine
Veröffentlichung Transparenz schaffe.
Herr
Tobias Thylmann fragt, warum schon mit Schachtverfüllungen begonnen wurde,
obwohl noch keine Entscheidung hinsichtlich einer Reinigungsanlage getroffen
sei. Auch ließe man das Grubenwasser bereits jetzt ansteigen.
Herr
Löchte berichtigt, dass trotz des vorliegenden Gutachtens des Landes NRW aus
2017 und der erteilten Genehmigung, die Bergwerke vollständig zu verschließen,
dieser Plan bisher noch nicht vollständig umgesetzt worden sei. Vielmehr warte
die RAG AG den Abschlussbericht des Expertengremiums ab. Zudem sei daran
erinnert, dass ein Anstieg des Grubenwassers aufgrund der Sedimentation und
Beruhigung zu einer Reduktion des PCB-Austrags führe.
Herr
Werner Engelhardt bittet um Information, ob es beim Anstieg von Grubenwasser
auch zu Hebungen kommt.
Herr Roth
erklärt, dass Hebungen im Zentimeterbereich möglich seien. Schäden durch diese
Hebungen seien selbstverständlich als Bergschäden zu bewerten.
Herr
Karl-Heinz Röcher stellt folgende Fragen, die er am 28.10.2019 schriftlich
eingereicht hat:
- Wenn, wie Sie zu Recht behaupten, die
Energiewende in den Köpfen stattfinden muss, müssen dann nicht auch die Köpfe
in Rat und Verwaltung ihre bisherige Position bezüglich regenerativer Energien
überprüfen und alle geeigneten Flächen für Windkraftanlagen und
Photovoltaikanlagen erneut bewerten? (Ist es vorstellbar, dass Rat und
Verwaltung dieser Stadt daraus die Schlussfolgerung ziehen könnten, durch die
Überplanung der Bergehalde „Großes Holz“ den Ausbau der Erneuerbaren Energien –
Windkraft u. Photovoltaik – durch die Bereitstellung einer größeren Fläche Raum
und damit Vorrang zu geben.. im Sinne des Vorwortes?)
- Sollen allein die Bürgerinnen und
Bürger unserer Stadt die von Ihnen angemahnten Maßnahmen durchführen?
- In welchem Umfang sehen Sie Rat und
Verwaltung in der Pflicht, sich am Ausbau regenerativer Energien zu beteiligen?
- Womit begründen Sie die regionale
Vorreiterrolle der Stadt Bergkamen beim Ausbau der erneuerbaren Energien?
- Wie ist der Satz „Schon heute wird im
Stadtgebiet von Bergkamen fast mehr erneuerbare Energie erzeugt als insgesamt
verbraucht wird“ zu verstehen?
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing Peters stellt klar, dass er nicht für den Rat der Stadt
Bergkamen sondern für die Verwaltung antworte.
- Innerhalb des Verwaltungsvorstands sei
ein Umdenken längst vollzogen. Eine positivere Grundhaltung sei hier nicht mehr
möglich. Daher sei es nicht als Blockade zu bewerten, wenn der Standort
Berghalde nicht verfolgt werden könne, sondern das Ergebnis eines
vielschichtigen Prüfprozesses und Abwägung sämtlicher Einflussfaktoren.
- Die Stadt Bergkamen nehme eine
Vorreiterrolle ein, da z.B. bei den eigenen Immobilien ausschließlich Ökostrom
aus Wasserkraft eingesetzt werde. Auch sei im Gewerbegebiet nördlich der K 16
eine der größten Photovoltaik-Anlagen ermöglicht worden. Darüber hinaus sei das
Biomasseheizkraftwerk zu nennen, das im Kreis Unna einmalig sei.
- Bei jeder Baumaßnahme werde durch
einen Sachverständigen geprüft, welcher Einsatz von alternativen Energien
sinnvoll ist. So wurden und werden durch die Förderprogramme KP I-III
erhebliche Investitionen getätigt, Energieverbräuche zu reduzieren.
- Zur Bergehalde sei erinnert an den
Ratsbeschluss aus dem Jahr 2017, demnach die Ausweisung angedachter
Windvorranggebiete nicht möglich seien. Dies musste „zähneknirschend“
akzeptiert werden. Eine Neubewertung würde wegen der immens gestiegenen
Restriktionen zu keinem positiveren Ergebnis führen. Davon abgesehen konnte die
Stadt Bergkamen Windenergieanlagen zweier Investoren genehmigen.
- Das Klimaschutzkonzept und der bereits
zum 16. Mal erstellte Energiebericht verdeutlichten, welchen Stellenwert der
Klimaschutz seit bald zwei Jahrzehnten in Bergkamen spiele.
- Vorrangig durch die Energie, die das
Biomasseheizkraftwerk liefere, und die ehemals zu den größten PV-Anlagen
gehörende Anlage in Bergkamen könne auf Bergkamener Stadtgebiet mehr Strom aus
erneuerbaren Energien produziert werden, als durch die Bürger verbraucht werde.
Herr
Karl-Heinz Röcher hinterfragt, ob im Jahr 2019 das Biomasseheizkraftwerk
überhaupt noch bei Neuantrag genehmigungsfähig wäre.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing Peters antwortet, dass diese Frage in den
Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Arnsberg als zuständige
Genehmigungsbehörde fällt.
Frau
Sigrid Brandt (2. Vorsitzende der Siedlergemeinschaft Rünthe-Ost 17/013) fragt
nach dem Planstand zum Sandbochumer Weg. Zu Protokoll wird gegeben, dass Frau
Brandt den Ausbaustandard eines Weges auch künftig erhalten wissen möchte.
Erster
Beigeordneter Dr.-Ing Peters berichtet, dass es keinerlei Planungen zu einem
solchen Ausbau gäbe. Auch seien bisher keine Mittel im Haushalt eingeplant.
Zudem würde stets im Vorfeld einer solchen Planung der Kontakt zu Anliegern und
den Siedlergemeinschaften aufgenommen. Innerhalb der kommenden fünf Jahre sei
der Sandbochumer Weg kein Thema.