Sitzung: 31.10.2019 Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
Beschluss: Einstimmig zugestimmt
Vorlage: 11/1687
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen stimmt dem vorgeschlagenen Ausbaukonzept zu.
Bis zum
01.01.2022 ist im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. In
Bergkamen sind daher sämtliche Bushaltestellen zu überprüfen und gegebenenfalls
zu ertüchtigen. Der Begriff Barrierefreiheit umfasst u.a.
- Hochborde, d.h. Bordsteine mit 16 cm
Höhe
- taktile Leitelemente (Leitstreifen),
also Pflasterung, die Sehbehinderte leitet; dabei ist mindestens ein
Auffindestreifen und ein Aufmerksamkeitsfeld auf Höhe der vordersten Tür
vorzusehen
- kontrastreiche Oberfläche, d.h.
farbliche Trennung von Blindenleitsystem und weiterer Oberfläche
- darüber hinaus ist teilweise
erforderlich, Zuwegung zur Haltestelle umzugestalten, um Verkehrs-sicherheit
(z.B. Schaffung von Querungshilfen, Einschränkung zulässiger
Höchstgeschwindigkeit)
Von den
insgesamt 203 Bushaltestellen in Bergkamen (davon 155 in eigener Zuständigkeit,
25 an Kreisstraßen und 23 an Landes- und Bundesstraßen) sind bisher 16 barrierefrei
hergestellt. Aus Gründen des Personalmangels, der hohen Kosten für
Umbaumaßnahmen und wegen fehlender Kapazitäten bei den Baufirmen erfolge eine
Priorisierung in drei Kategorien:
- Vorrangiger Ausbaubedarf (z.B.
Busbahnhof)
- Weiterer Ausbaubedarf
- Kein (weiterer) Ausbaubedarf (da schon
barrierefrei, außerhalb dichter baulicher Struktur, im Bereich der L 821n oder
an Taxibuslinien)
Die
finanziellen Mittel zur Ertüchtigung der Haltestellen mit vorrangigem
Ausbaubedarf seien im Haushaltsplan für 2020/2021 enthalten und
berücksichtigten bereits angestrebte Fördermittel.
Auf
Nachfrage berichtet Herr Reichling, dass der Baubeginn für Bushaltestellen
(z.B. in Rünthe im Bereich des neu errichteten Kauflandmarktes) immer vom
Fördermittelbescheid abhinge und auch nicht vorher erfolgen dürfe, um nicht
gegen die Förderrichtlinien zu verstoßen.
Im Bereich
Fritz-Husemann-Straße / Werner Straße sei ein wichtiger Knotenpunkt mit hoher
Frequentierung auszumachen. Da diese Haltestelle jedoch an einer Bundesstraße
außerhalb der Ortsdurchfahrt liege, sei als Straßenbaulastträger Straßen.NRW
zuständig. Über diese Ausbaupläne lägen bisher keine Informationen vor.
Es wird zugesichert, dass einmal pro Jahr über den Ausbaustand der Bushaltestellen im Ausschuss informiert werde.