Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr der Stadt Bergkamen stimmt dem vorgeschlagenen Ausbaukonzept zu.

 


 

Bis zum 01.01.2022 ist im ÖPNV die vollständige Barrierefreiheit herzustellen. In Bergkamen sind daher sämtliche Bushaltestellen zu überprüfen und gegebenenfalls zu ertüchtigen. Der Begriff Barrierefreiheit umfasst u.a.

-  Hochborde, d.h. Bordsteine mit 16 cm Höhe

-  taktile Leitelemente (Leitstreifen), also Pflasterung, die Sehbehinderte leitet; dabei ist mindestens ein Auffindestreifen und ein Aufmerksamkeitsfeld auf Höhe der vordersten Tür vorzusehen

-  kontrastreiche Oberfläche, d.h. farbliche Trennung von Blindenleitsystem und weiterer Oberfläche

-  darüber hinaus ist teilweise erforderlich, Zuwegung zur Haltestelle umzugestalten, um Verkehrs-sicherheit (z.B. Schaffung von Querungshilfen, Einschränkung zulässiger Höchstgeschwindigkeit)

Von den insgesamt 203 Bushaltestellen in Bergkamen (davon 155 in eigener Zuständigkeit, 25 an Kreisstraßen und 23 an Landes- und Bundesstraßen) sind bisher 16 barrierefrei hergestellt. Aus Gründen des Personalmangels, der hohen Kosten für Umbaumaßnahmen und wegen fehlender Kapazitäten bei den Baufirmen erfolge eine Priorisierung in drei Kategorien:

-  Vorrangiger Ausbaubedarf (z.B. Busbahnhof)

-  Weiterer Ausbaubedarf

-  Kein (weiterer) Ausbaubedarf (da schon barrierefrei, außerhalb dichter baulicher Struktur, im Bereich der L 821n oder an Taxibuslinien)

 

Die finanziellen Mittel zur Ertüchtigung der Haltestellen mit vorrangigem Ausbaubedarf seien im Haushaltsplan für 2020/2021 enthalten und berücksichtigten bereits angestrebte Fördermittel.

 

Auf Nachfrage berichtet Herr Reichling, dass der Baubeginn für Bushaltestellen (z.B. in Rünthe im Bereich des neu errichteten Kauflandmarktes) immer vom Fördermittelbescheid abhinge und auch nicht vorher erfolgen dürfe, um nicht gegen die Förderrichtlinien zu verstoßen.

Im Bereich Fritz-Husemann-Straße / Werner Straße sei ein wichtiger Knotenpunkt mit hoher Frequentierung auszumachen. Da diese Haltestelle jedoch an einer Bundesstraße außerhalb der Ortsdurchfahrt liege, sei als Straßenbaulastträger Straßen.NRW zuständig. Über diese Ausbaupläne lägen bisher keine Informationen vor.

 

Es wird zugesichert, dass einmal pro Jahr über den Ausbaustand der Bushaltestellen im Ausschuss informiert werde.