Beschluss: Kenntnisnahme

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung und der Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr nehmen die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

 


 

Herr Reichling stellt das Verfahren vor. Anlass zur Fortschreibung ist die Verkehrsgroßzählung im Jahr 2015 und die aktualisierte Lärmkartierung des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) aus dem Jahr 2017. Ziele der Fortschreibung seien eine aktive Lärmminderung (am Entstehungsort) und eine passive Lärmminderung (am Einwirkort). Aus dem Vergleich von IST-Werten und zulässigen Höchstgrenzen ergeben sich für die sechs Straßen BAB 1, BAB 2, B 233, L 654, L 664 und L 736 teilweise Ansprüche auf ein Lärmminderungsverfahren. Die benannten Straßen sind jedoch nicht in der Zuständigkeit der Stadt Bergkamen, sondern in der des Straßenbaulastträgers Straßen.NRW. Nach dem unter TOP 1 beschriebenen Umstufungsverfahren könnte die Stadt Bergkamen künftig in Teilen auf eine Lärmminderung Einfluss nehmen.

Die Planung werde für einen Monat veröffentlicht, um Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Nach Auswertung dieser sei geplant, im ersten Quartal 2020 einen Ratsbeschluss zu erwirken.