Sitzung: 29.10.2019 Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1
Vorlage: 11/1684
Beschluss:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt. und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt
Bergkamen stimmt dem von Straßen.NRW vorgelegten Umstufungskonzept der
Landesstraßen L 821 (Jahnstraße) und L 664 (Kampstraße /
Schulstraße / Töddinghauser Straße / Landwehrstraße) gemäß
Stellungnahme der Verwaltung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, zur finanziellen Regelung der Straßenbaulastübernahme mit Straßen.NRW eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen.
Der
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) hat ein
Umstufungskonzept infolge des Neubaus der L 821n vorgelegt. Erster
Beigeordneter Dr.-Ing. Peters begrüßt diese Entwicklung sehr. Die Entlastung
der Ortsteile Oberaden und Weddinghofen sei Priorität und könne so
eigenverantwortlich gestaltet werden. Wirksam werde diese Umstufung am Tage der
Freigabe der L 821n.
Vor einer
jeden Umstufung werde der bauliche Zustand der betroffenen Straße untersucht.
Nach einer gesetzlich vorgeschrieben Bewertungsmatrix werde ein Pauschalbetrag
ermittelt, den der ursprüngliche Baulastträger (z.B. Straßen.NRW) dem künftigen
Baulastträger (z.B. Stadt Bergkamen) zu zahlen habe. Dieser Betrag bemisst sich
nach der Höhe der erforderlichen Instandhaltungsarbeiten. Da dieses Geld nicht
zweckgebunden eingesetzt werden müsse, könnte auch ein Teil der Kosten gedeckt
werden, die für eine Umplanung und über den Bestand hinausgehende Umgestaltung
anfielen. Der Erste Beigeordnete Dr.-Ing Peters weist an dieser Stelle
ausdrücklich darauf hin, dass der Betrag für rein unterlassene Instandsetzung
sicher nicht für eine Umplanung / Umgestaltung auskömmlich sei. Kosten für
Planungen und weiteren Ausbau seien daher von der Stadt Bergkamen zu tragen.
Die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln und die Heranziehung von
Bürgern durch Anliegerbeiträge würden bei der Finanzierung berücksichtigt.
Durch eine
Überführung in den Verantwortungsbereich der Stadt Bergkamen wachse auch das
Anlagevermögen der Stadt Bergkamen. Auch dies sei neben der Chance der
eigenverantwortlichen Ausgestaltung bei der Gesamtbewertung als künftiger
Straßenbaulastträger zu berücksichtigen.
Die
Umstufung im Bereich der Buckenstraße sei nur nachrichtlich dargestellt, stehe
aber hier nicht zur Abstimmung. Zudem sei der Bau eines Radwegs entlang der
Goekenheide geplant.
Herr Weiß
bittet bei der zunehmenden Bedeutung der Kreuzung Lünener Straße / Goekenheide
die Errichtung eines Kreisverkehrs in die weiteren Planungen einzubeziehen.
Zudem solle die Jahnstraße grundlegend zugunsten des Klimaschutzes und der
Attraktivität des Radverkehrs durchdacht werden.
Herr
Wehmann gibt zu Protokoll, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fühle sich durch
Straßen.NRW hinters Licht geführt, da sämtliche Anfragen zur Herabstufung der
Schulstraße bei der Behörde bisher negativ beantwortet worden seien.
Herr
Heinzel begrüßt das in sich schlüssige Umstufungskonzept.
Herr
Engelhardt kritisiert, dass Straßen.NRW eine Abstufung bisher stets als
gesetzeswidrig bewertet habe und nun plötzlich umschwenke. Auch zerstöre die L
821n ein Naherholungsgebiet und führe zur Entwertung betroffener Grundstücke.
Es werde die Errichtung einer Stadtbahn favorisiert.
Herr Heinzel verdeutlicht, dass die L 821n stets im Flächennutzungsplan abgebildet worden sei. Die grundlegende Planung sei transparent verlaufen, so dass alle Betroffenen seit langen Jahren in Kenntnis seien.