Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 1

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Haupt. und Finanzausschuss folgenden Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt dem von Straßen.NRW vorgelegten Umstufungskonzept der Landesstraßen L 821 (Jahnstraße) und L 664 (Kampstraße / Schulstraße / Töddinghauser Straße / Landwehrstraße) gemäß Stellungnahme der Verwaltung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, zur finanziellen Regelung der Straßenbaulastübernahme mit Straßen.NRW eine Umstufungsvereinbarung abzuschließen.

 


 

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) hat ein Umstufungskonzept infolge des Neubaus der L 821n vorgelegt. Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters begrüßt diese Entwicklung sehr. Die Entlastung der Ortsteile Oberaden und Weddinghofen sei Priorität und könne so eigenverantwortlich gestaltet werden. Wirksam werde diese Umstufung am Tage der Freigabe der L 821n.

 

Vor einer jeden Umstufung werde der bauliche Zustand der betroffenen Straße untersucht. Nach einer gesetzlich vorgeschrieben Bewertungsmatrix werde ein Pauschalbetrag ermittelt, den der ursprüngliche Baulastträger (z.B. Straßen.NRW) dem künftigen Baulastträger (z.B. Stadt Bergkamen) zu zahlen habe. Dieser Betrag bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Instandhaltungsarbeiten. Da dieses Geld nicht zweckgebunden eingesetzt werden müsse, könnte auch ein Teil der Kosten gedeckt werden, die für eine Umplanung und über den Bestand hinausgehende Umgestaltung anfielen. Der Erste Beigeordnete Dr.-Ing Peters weist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der Betrag für rein unterlassene Instandsetzung sicher nicht für eine Umplanung / Umgestaltung auskömmlich sei. Kosten für Planungen und weiteren Ausbau seien daher von der Stadt Bergkamen zu tragen. Die Möglichkeit zur Beantragung von Fördermitteln und die Heranziehung von Bürgern durch Anliegerbeiträge würden bei der Finanzierung berücksichtigt.

 

Durch eine Überführung in den Verantwortungsbereich der Stadt Bergkamen wachse auch das Anlagevermögen der Stadt Bergkamen. Auch dies sei neben der Chance der eigenverantwortlichen Ausgestaltung bei der Gesamtbewertung als künftiger Straßenbaulastträger zu berücksichtigen.

 

Die Umstufung im Bereich der Buckenstraße sei nur nachrichtlich dargestellt, stehe aber hier nicht zur Abstimmung. Zudem sei der Bau eines Radwegs entlang der Goekenheide geplant.

 

Herr Weiß bittet bei der zunehmenden Bedeutung der Kreuzung Lünener Straße / Goekenheide die Errichtung eines Kreisverkehrs in die weiteren Planungen einzubeziehen. Zudem solle die Jahnstraße grundlegend zugunsten des Klimaschutzes und der Attraktivität des Radverkehrs durchdacht werden.

 

Herr Wehmann gibt zu Protokoll, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fühle sich durch Straßen.NRW hinters Licht geführt, da sämtliche Anfragen zur Herabstufung der Schulstraße bei der Behörde bisher negativ beantwortet worden seien.

 

Herr Heinzel begrüßt das in sich schlüssige Umstufungskonzept.

 

Herr Engelhardt kritisiert, dass Straßen.NRW eine Abstufung bisher stets als gesetzeswidrig bewertet habe und nun plötzlich umschwenke. Auch zerstöre die L 821n ein Naherholungsgebiet und führe zur Entwertung betroffener Grundstücke. Es werde die Errichtung einer Stadtbahn favorisiert.

 

Herr Heinzel verdeutlicht, dass die L 821n stets im Flächennutzungsplan abgebildet worden sei. Die grundlegende Planung sei transparent verlaufen, so dass alle Betroffenen seit langen Jahren in Kenntnis seien.