Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 02 – Förderung von Kindern in Kindertagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 400.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Buchungsstelle 16.61.01.537400 – Kreisumlage.

 


Beigeordnete Busch beantwortet ausführlich die Anfrage von BergAUF-Fraktionsvorsitzende Thylmann und verweist darauf, dass die inhaltliche Diskussion hierzu im Jugendhilfeausschuss geführt wird.

 

In diesem Zusammenhang kritisiert Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Wehmann das Fehlen von BergAUF im Jugendhilfeausschuss.