Beschluss: Einstimmig zugestimmt

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss der Stadt Bergkamen beschließt, die konkrete Ausgestaltung der Ausschreibungs- und Vergabeverfahren zur Netzplanung und zum Netzbau getrennt einzuleiten.

 


Der Betriebsleiter des BBB Ulrich erläutert die Thematik Netzplanung und Netzbau. Dabei werden die beiden Varianten „Generalbeauftragung“ (Planung und Bau in einer Ausschreibung) bzw. das getrennte Ausschreibungsverfahren für Netzplanung und Netzbau  vorgestellt und die Vor- und Nachteile der beiden Möglichkeiten aufgezeigt.

 

Bei einer Generalbeauftragung kann als Vorteil angesehen werden, dass die Verwaltung bzw. Politik einen zentralen Ansprechpartner (mit guten Referenzen und Erfahrungen durch ein Konzernnetzwerk in solchen Gesamtprojekten) für drei Lose (Gebiete Bergkamen, Kamen und Bönen) hat, wenn Probleme während des Gesamtprojekts auftreten.

 

Vergaberechtlich könnte die Generalbeauftragung etwas sicherer und einfacher sein.

 

Durch die Beauftragung eines Generalunternehmers sind die Schritte der Entwicklung einer Feinnetzplanung, der Genehmigungsplanung und der Bauphase fließend, sodass es aufwendig wäre in die Feinnetzplanung bzw. in das Gesamtprojekt durch die Verwaltung und Politik eingreifen zu können. Die Ausschreibung mit nur einem Großunternehmen führt dazu, dass letztendlich nur die Planungsabteilung des Generalunternehmers sich für die Ausgestaltung des Netzes verantwortlich zeigt.

 

Betriebsleiter Ulrich führt des Weiteren die fehlende Konkurrenzsituation bei der Wahl einer Generalbeauftragung auf, was unter Umständen zu steigenden Kosten und einer Verlängerung des Gesamtprojekts führen kann.

 

Bei der zweiten Variante bestehen größere Möglichkeiten auf die Feinnetzplanung Einfluss zu nehmen. So sind nach Beendigung der Feinnetzplanung die Gesamtkosten für das Projekt bekannt und Verwaltung bzw. Politik kann entsprechend eingreifen. Beispielhaft kann dabei aufgezeigt werden, dass über eine Homepage die Feinnetzplanung für jeden einzusehen ist und interessierte Bürger an das Netz angeschlossen werden können.

 

Außerdem kann der Fördergeber (Bund und Land) bei dem getrennten Ausschreibungsverfahren vor der Bauausschreibung über den Kostenrahmen des Gesamtprojekts informiert werden.

 

Vergaberechtlich ist es von Vorteil nach der Feinnetzplanung die Bauaufträge zu stückeln, damit die Aufträge für die Bieter konkreter und damit besser zu kalkulieren sind. Des Weiteren haben damit auch regionale Anbieter die Möglichkeit Angebote abzugeben.

 

In Abwägung der Vor- und Nachteile bzw. der Einschätzungen sowohl des juristischen als auch des technischen Beraters und den Erfahrungen des Projektsteuerers wird empfohlen, die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren für Netzplanung und Netzbau getrennt vorzunehmen.