Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW  im Budget 2/51 bei dem Produkt 09  - familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen -  Sachkonto 06.36.09 533100 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) in Höhe von 450.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 533200 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen)  in Höhe von 625.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Buchungsstellen 16.61.01.537400 – Kreisumlage- in Höhe von 875.000,00 € und 16.61.02.551700  - Zinsen an Kreditinstitute – in Höhe von 200.000,00 €.

 


Ludger Kortendiek und Udo Beckmann erläutern die Gründe für die notwendigen überplanmäßigen Ausgaben, insbesondere wird auf die gesamt gesellschaftliche Entwicklung und die Entwicklung in Deutschland hingewiesen, die in diesen Bereichen eine weitere Steigerung der Kosten landesweit und nicht nur in Bergkamen beinhaltet. Die voraussichtlichen Haushaltsmittel für das Jahr 2019 sind im Sommer des Jahres 2017 prognostiziert worden. Somit ist klar, dass eine Entwicklung von über eineinhalb Jahre keine Berücksichtigung bei den Haushaltsmitteln gefunden hat. Darüber hinaus haben einzelne Träger ihre Fachleistungssätze gesteigert, so dass es auch hier zu einer Mehrzahl von Aufwendungen gekommen ist. Ebenso wurde deutlich, dass die sog. Mitteilungen auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung einen neuen Höchststand im Jahre 2019 erreichen werden. Hier ist die Bevölkerung sehr aufmerksam und weist das Jugendamt auf mögliche Kindeswohlgefährdungen hin, diese werden alle von den zuständigen Stellen im Jugendamt überprüft.