Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen gem. § 83 Abs. 2 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 02 – Förderung von Kindern in Kindertagespflege – bei der Buchungsstelle 06.36.02.533100 Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe nach SGB XII, SGB VIII außerhalb von Einrichtungen in Höhe von 400.000 €.

 

Die Deckung erfolgt durch Minderaufwendungen in der Buchungsstelle 16.61.01.537400 – Kreisumlage.

 


Die Sachgebietsleiterin Gabriele Hörstrup erläutert die Vorlage und weist insbesondere auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen hin, die durch entsprechende Gerichtsurteile bestätigt worden sind, dass den Eltern ein Wunsch- und Wahlrecht in der Art des Umfangs der Betreuung zusteht. Die vormaligen Regelungen, dass nur berufsbedingte Abwesenheit die Betreuung ermöglicht, ist hinfällig. Aus diesem Grunde hat es eine erhebliche Steigerungsrate von Stunden gegeben. Darüber hinaus ist die Fallzahl insgesamt gestiegen, so dass auch der Anteil der Fachleistungsstunden für den Verein für Familiäre Kindertagesbetreuung angestiegen ist. In der Summe macht das die geforderte überplanmäßige Ausgabe notwendig. Frau Busch erläutert noch mal die gesamte gesellschaftliche Situation und den Zusammenhang mit den in Bergkamen vorhandenen Kindergartenplätzen und die Aussicht, dass der Ausbau von Kindergartenplätzen an den verschiedenen Standorten zeitnah umgesetzt werden kann.