Beschluss:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bergkamen folgende
Beschlussfassung:
Die Stadt Bergkamen tritt zum 01.01.2020 der Anstalt des öffentlichen Rechts d-NRW AöR (§ 2 Abs 1 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“) bei.
Der erforderlichen
Zeichnung einer Finanzanlage in Höhe von 1.000 EUR als Anteil am Stammkapital
wird zugestimmt (§ 4 des Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des
öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“).
Die
Interessensvertretung im Verwaltungsrat der Anstalt soll über die von den
kommunalen Spitzenverbänden benannten Vertreter*innen erfolgen (§ 8 des
Gesetzes über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW
AöR“).