Beschluss: Mit Stimmenmehrheit zugestimmt

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 4

Beschluss:

 

Der Anregung der Frau Silvia Lippert, Bergkamen, in künftigen Bebauungsplänen festzusetzen, dass Garten- und Vorgartenflächen nicht überwiegend mit Schotter oder Kies bedeckt werden dürfen, wird zugestimmt. Den Festsetzungen geht im jeweiligen Bauleitplanverfahren eine rechtliche Einzelfallprüfung voraus.

 


Für CDU Fraktionsvorsitzenden Heinzel ist es schwer zu vermitteln, warum die Verhinderung von Schotter- und Kiesgärten nur in Neubaugebieten erfolgen soll. Seine Fraktion begrüßt die Zielrichtung, die Zielerreichung soll allerdings durch Aufklärung und nicht durch Bevormundung erfolgen.

 

SPD-Fraktionsvorsitzender Schäfer hält den Antrag für sinnvoll, da großflächige Steinvorgärten nicht den gewünschten Effekt für das Klima erzielen.

 

Stellvertretender Bündnis 90/Die Grünen-Fraktionsvorsitzender Grziwotz begrüßt den Antrag ebenfalls, wünscht sich allerdings auch eine bessere Beratung der Bauherren.

 

Für FDP-Stadtverordnete Lohmann-Begander sind die Steinvorgärten eine Modeerscheinung, die in Kürze wieder verschwindet. Für sie ist es schwierig, was als Schottervorgarten zu definieren ist.

 

Erster Beigeordneter Dr.-Ing. Peters betont, dass die vorhandenen Vorgärten Bestandsschutz genießen. Bei jeder Aufstellung eines Bebauungsplanes muss das Thema sorgfältig abgewogen werden. Den Beratungsgedanken begrüßt er ausdrücklich.